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Immobilien-ABC

Grenzwand

Gemeinsame tragende Wand zwischen zwei Gebäuden auf der Grundstücksgrenze

Grenzwand bezeichnet eine tragende Wand die exakt auf der Grundstücksgrenze zwischen zwei Nachbargrundstücken errichtet wird und beiden Eigentümern je zur Hälfte gehört. Typisch für Doppelhaus und Reihenhaus zwischen den Haushälften, rechtlich beiden Eigentümern gemeinsam, Instandhaltung und Kosten gemeinsam anteilig tragen, Veränderungen nur mit Zustimmung beider Seiten, Brandschutz F90 Feuerwiderstand vorgeschrieben, Schallschutz mindestens 57 dB nach DIN 4109 sowie bautechnisch und rechtlich komplex.

Rechtliche Grundlagen

Eigentum bis Grundstücksmitte geteilt, Gemeinschaft nach Bruchteilen gemäß § 741 BGB, eingetragen als Baulast im Grundbuch oft vermerkt. Instandhaltungspflicht beider Eigentümer anteilig, Sanierungskosten je 50 Prozent, Verweigerung klagbar vor Gericht. Veränderungsverbot für Durchbrüche und Öffnungen nur mit Zustimmung des Nachbarn, Statik beeinträchtigende Maßnahmen genehmigungspflichtig, Dämmung innen anbringen eigene Seite erlaubt sowie strukturelle Veränderungen verboten.

Bauliche Anforderungen

Tragfähigkeit mit Fundament frostfrei 80 bis 100 cm tief, Wandstärke 24 bis 36,5 cm Mauerwerk üblich, Baustoffe Kalksandstein Ziegel Beton, Lastabtragung symmetrisch beide Seiten, Statiker berechnet für Baugenehmigung. Brandschutz als Brandwand F90 für 90 Minuten Feuerwiderstand, nicht brennbare Baustoffe, Durchdringungen abdichten, Dachaufbau 30 cm über First. Schallschutz Luftschalldämmung mindestens 57 dB, erhöhter Schallschutz 62 dB empfohlen sowie schwere Baustoffe dämpfen besser.

Bau und Errichtung

Planung gemeinsam bei Doppelhaus koordinieren, Baugenehmigung beide Grundstücke zusammen, Grenzwand exakt auf vermessener Grenze, Bauvertrag regelt Kostenaufteilung. Bautechnische Ausführung mit gemeinsamem Fundament, Mauerwerk symmetrisch hochziehen, Installationen getrennt keine gemeinsamen Leitungen. Nachträglicher Anbau an bestehende Grenzwand mit notarieller Zustimmung, Kostenausgleich an ursprünglichen Erbauer, Statik prüfen sowie Baulast eintragen.

Kosten

Baukosten mit Material 80 bis 150 Euro pro m², Arbeit 60 bis 100 Euro pro m², Brandschutz Zusatzmaßnahmen 30 bis 60 Euro pro m², bei 50 m² Wandfläche 8500 bis 15500 Euro gesamt, Aufteilung je 50 Prozent. Instandhaltungskosten für Sanierung 30 bis 60 Euro pro m² beide zahlen, Risse ausbessern 500 bis 2000 Euro, Rücklage 500 bis 1000 Euro jährlich pro Eigentümer bilden sowie Streitkosten vermeiden durch klare Vereinbarung.

Probleme und Vorbeugung

Hellhörigkeit wenn Schallschutz unzureichend, nachträgliche Vorsatzschale 2000 bis 5000 Euro, Messungen durch Sachverständigen möglich. Sanierungsverweigerung rechtlich einklagbar, Gerichtsverfahren teuer 5000 bis 15000 Euro, Einigung besser als Gericht. Klare Verträge mit notarieller Vereinbarung, Kostenaufteilung 50:50 schriftlich, jährliches Treffen zur Kontrolle. Bauqualität sichern mit Fachbetrieb, erhöhten Schallschutz bauen, gute Nachbarschaftspflege sowie friedlich zusammen leben da Grenzwand verbindet.

Siehe auch: Doppelhaus , Reihenhaus , Nachbarrecht

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