Ordnungswidrigkeit bezeichnet einen Rechtsverstoß unterhalb der Schwelle einer Straftat, der mit einem Bußgeld sanktioniert wird. Im Immobilienbereich vor allem bei Verstößen gegen Baurecht, Mietrecht, Energierecht und gewerberechtliche Vorschriften relevant.
Baurechtliche Ordnungswidrigkeiten
Bauen ohne Genehmigung als häufigster Tatbestand, Bußgelder bis 500000 Euro möglich. Abweichung von Baugenehmigung ohne Nachtragsgenehmigung, Nutzungsänderung ohne Genehmigung. Missachtung von Auflagen aus der Baugenehmigung, Verstoß gegen Abstandsflächenvorschriften. Unterlassene Beseitigung baurechtswidriger Zustände nach Anordnung.
Mietrechtliche Ordnungswidrigkeiten
Verstoß gegen Mietpreisbremse mit Bußgeld bis 100000 Euro, Überschreitung zulässiger Miethöhe. Fehlende oder falsche Angaben im Energieausweis bei Vermietung. Verstöße gegen Wohnungsvermittlungsgesetz bei Maklerbeauftragung. Zweckentfremdung von Wohnraum ohne Genehmigung in Städten mit Wohnraumschutzgesetz.
Energierechtliche Verstöße
Fehlender Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung, Bußgeld bis 15000 Euro. Falsche Angaben zur Energieeffizienz in Immobilienanzeigen. Nichterfüllung von Nachrüstpflichten nach Gebäudeenergiegesetz GEG. Unterlassene Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen.
Verfahren und Bußgeldhöhe
Ordnungswidrigkeitenverfahren durch zuständige Behörde, Bußgeldbescheid als Verwaltungsakt. Einspruch gegen Bußgeldbescheid binnen zwei Wochen möglich, führt zu gerichtlicher Überprüfung. Bußgeldhöhe nach Schwere des Verstoßes und wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen. Vorsatz wird höher bestraft als Fahrlässigkeit, Wiederholungsfälle verschärfen Strafe.
Vermeidung und Prävention
Bauvorhaben nur mit vollständiger Genehmigung beginnen, Auflagen penibel einhalten. Energieausweis rechtzeitig erstellen und korrekt verwenden. Mietrechtliche Vorschriften vor Vermietung prüfen, Beratung nutzen. Bei Unsicherheit präventiv Behördenkontakt suchen, nachträgliche Genehmigungen beantragen.
Folgen neben dem Bußgeld
Beseitigungsanordnung für baurechtswidrige Zustände zusätzlich zum Bußgeld. Nutzungsuntersagung bis zur Herstellung rechtmäßiger Zustände. Eintragung in Gewerbezentralregister bei gewerberechtlichen Verstößen. Reputationsschäden bei öffentlich bekannt gewordenen Verstößen berücksichtigen.
Siehe auch: Baugenehmigung , Energieausweis , Mietpreisbremse