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Immobilien-ABC

Sicherheiten

Absicherung von Krediten und Verträgen

Sicherheiten sind Vermögenswerte oder Garantien die Gläubiger gegen Forderungsausfall schützen. Bei Immobilienfinanzierung Grundschuld häufigste Form, dient Bank zur Absicherung bei Zahlungsunfähigkeit. Auch Bürgschaften, Lebensversicherungen, Wertpapiere möglich.

Arten von Sicherheiten

Grundschuld: dingliche Belastung im Grundbuch, Bank kann bei Zahlungsausfall Zwangsversteigerung betreiben, Höhe meist 120-130 Prozent der Darlehenssumme. Hypothek: ähnlich aber erlischt automatisch bei Rückzahlung. Bürgschaft: Dritte Person haftet für Schulden, selbstschuldnerisch oder Ausfallbürgschaft. Lebensversicherung: Abtretung an Bank, Rückkaufswert als Sicherheit.

Grundschuld im Detail

Bestellung notariell beurkundet, Eintragung Grundbuch Abteilung III, Rang nach Reihenfolge. Briefgrundschuld mit physischem Dokument übertragbar. Buchgrundschuld nur Grundbucheintrag, heute häufiger. Zwangsvollstreckungsunterwerfung ermöglicht sofortige Vollstreckung ohne Gerichtsurteil. Löschung nach Rückzahlung mit Löschungsbewilligung der Bank.

Bei Baufinanzierung

Beleihungswert: Bank ermittelt konservativ 80-90 Prozent Verkehrswert. Beleihungsauslauf bis 60 Prozent: günstigste Zinsen. 60-80 Prozent: Standardbereich. Über 80 Prozent: Zinsaufschlag. Zusatzsicherheiten bei geringem Eigenkapital: Bürgschaft Eltern, verpfändete Lebensversicherung oder Wertpapiere.

Verwertung

Bei Zahlungsverzug 3 Monatsraten: Mahnung, Fristsetzung, Kündigung Darlehen. Zwangsversteigerung über Amtsgericht 6-12 Monate. Erlös tilgt Grundschuld nach Rangfolge. Freiwilliger Verkauf oft besseres Ergebnis als Versteigerung, Bank muss zustimmen.

Risiken und Schutz

Übersicherung: Bank fordert zu hohe Sicherheiten, Verhandlung möglich. Wertverlust Immobilie: Nachschusspflicht möglich. Nach Rückzahlung: Löschungsbewilligung einfordern oder Grundschuld für künftige Finanzierung stehen lassen.

Siehe auch: Grundschuld , Bürgschaft , Zwangsversteigerung

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