Schönheitsreparaturen bezeichnen kleinere Renovierungsarbeiten in Mietwohnungen zur Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands. Dazu gehören Tapezieren, Anstreichen oder Kalken von Wänden und Decken, Streichen von Fußböden, Heizkörpern, Innentüren, Fenstern von innen. Ursprünglich Vermietersache, Übertragung auf Mieter nur bei wirksamer Vertragsklausel.
Unwirksame Klauseln
Renovierung bei Auszug unabhängig vom Zustand unwirksam. Starre Fristenregelungen ohne Zusatz "im Allgemeinen" unwirksam. Endrenovierung bei unrenoviert übernommener Wohnung ohne Ausgleich unwirksam. Verpflichtung zu Fachbetrieb unwirksam. Folge: Mieter muss gar nicht renovieren bei unwirksamer Klausel.
Wirksame Übertragung
Voraussetzungen: Mieter übernimmt renovierte Wohnung, flexible Fristen mit "im Allgemeinen" oder "in der Regel", keine zusätzliche Benachteiligung. Orientierungswerte: Küche und Bad 3-5 Jahre, Wohn- und Schlafräume 5-8 Jahre, Nebenräume 7-10 Jahre. Entscheidend ist tatsächlicher Zustand.
Kosten
Eigenleistung Material 3-Zimmer-Wohnung 80 qm komplett 500-1.000 Euro. Durch Fachbetrieb: Wände streichen 8-15 Euro je qm, Tapezieren 10-25 Euro je qm, Türen lackieren 80-150 Euro pro Stück. 3-Zimmer-Wohnung komplett 2.500-5.000 Euro. Ablösevereinbarung als Alternative: Mieter zahlt pauschal, Vermieter renoviert.
Zustand bei Ein- und Auszug
Übergabeprotokoll mit Fotos bei Einzug und Auszug essentiell. Zustand jedes Raums einzeln festhalten, von beiden Parteien unterschreiben. Wohnung muss in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben werden unter Berücksichtigung normaler Abnutzung. Nicht neuwertig, sondern wie bei Einzug.
Praktische Hinweise
Für Mieter: Mietvertrag auf Wirksamkeit prüfen, bei Unklarheiten Mieterverein konsultieren, nicht voreilig renovieren. Für Vermieter: Wirksame Klausel verwenden, Zustand bei Einzug dokumentieren, bei Streit Einbehalt aus Kaution nur für tatsächlich erforderliche Kosten. Farbige Wände bei Auszug nur in neutrale Farbtöne, nicht zwingend Weiß.
Siehe auch: Mietvertrag , Kaution , Renovierung