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Immobilien-ABC

Schlussrechnung

Endgültige Abrechnung nach Leistungserbringung

Schlussrechnung ist die finale Abrechnung über alle erbrachten Leistungen und Zahlungen nach Projektabschluss. Bei Bauprojekten erfolgt sie nach Abnahme mit detailliertem Aufmaß, für Auftraggeber wichtig zur Kostenkontrolle sowie Grundlage für Schlusszahlung und Gewährleistungsbeginn.

Inhalt und Aufbau

Leistungsverzeichnis alle erbrachten Leistungen aufgegliedert nach Positionen. Mengenangaben nach Aufmaß tatsächlich verbaute Mengen. Einheitspreise aus Vertrag oder Nachträgen. Abzüge: bereits geleistete Abschlagszahlungen, Sicherheitseinbehalt 5 Prozent bis Mängelbehebung, Skonto wenn vereinbart. Pflichtangaben: Mehrwertsteuer 19 oder 7 Prozent, Steuernummer, Bankverbindung, Zahlungsziel.

Prüfung durch Auftraggeber

Formale Prüfung auf Vollständigkeit, Rechnungsnummer, Leistungszeitraum, Pflichtangaben für Vorsteuerabzug. Inhaltliche Prüfung: Leistungen tatsächlich erbracht, Mengen korrekt nach Aufmaß, Preise laut Vertrag, Abschlagszahlungen vollständig abgezogen, Nachträge genehmigt. Prüfungsfrist meist 2 Monate, Beanstandung schriftlich mit konkreter Begründung.

Zahlungsfrist und Sicherheit

Fälligkeit nach Zugang Schlussrechnung und Ablauf Prüfungsfrist, üblich 30 Tage. Skonto 2-3 Prozent bei Zahlung binnen 14 Tage. Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über Basiszins nach Fälligkeit. Sicherheitseinbehalt 5 Prozent bis Mängelbehebung oder gegen Bürgschaft. Freigabe nach Ablauf Gewährleistungsfrist 5 Jahre oder früher bei Mängelfreiheit.

Nebenkostenabrechnung Miete

Abrechnungszeitraum meist Kalenderjahr, Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende. Umlagefähige Kosten: Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Hausmeister. Nicht umlagefähig: Verwaltung, Instandhaltung, Reparaturen. Widerspruch binnen 12 Monate, Belegeinsicht für Originalrechnungen möglich.

Steuerliche Bedeutung

Vorsteuerabzug für Unternehmer wenn Leistungsempfänger Unternehmer ist. Betriebsausgaben absetzbar bei gewerblicher Vermietung. Handwerkerleistungen für Privathaushalt 20 Prozent Steuerermäßigung maximal 1.200 Euro jährlich. Belege 10 Jahre aufbewahren für Finanzamt.

Siehe auch: Abnahme , Abschlagszahlung , Gewährleistung

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