Sondernutzungsrecht bezeichnet im WEG ein Recht auf ausschließliche Nutzung von Gemeinschaftseigentum durch einzelne Eigentümer. Typische Beispiele: Gartenflächen, Terrassen, Stellplätze, Kellerräume. Wird in Teilungserklärung festgelegt und ist mit Wohnung verbunden. Flächen bleiben juristisch Gemeinschaftseigentum.
Häufige Arten
Garten bei Erdgeschoss: Wertsteigerung 15-30 Prozent. Terrassennutzung: 10-20 Prozent Mehrwert. PKW-Stellplatz außen: 8.000-15.000 Euro zusätzlich. Tiefgaragenplatz: 15.000-30.000 Euro. Auch Kellerräume, Dachböden, Waschküchen möglich mit geringerer Bewertungsrelevanz.
Rechte und Pflichten
Berechtigter hat ausschließliches Nutzungsrecht und kann andere ausschließen. Gestaltungsfreiheit innerhalb der Teilungserklärung. Pflichten: Verkehrssicherung, ordnungsgemäßer Zustand, Schönheitsreparaturen. Bauliche Veränderungen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Seit WEG-Reform 2020 erleichterte Modernisierung mit einfacher Mehrheit.
Kostenverteilung
In Teilungserklärung geregelt. Gemeinschaft trägt typischerweise grundlegende Instandhaltung wie Ersatz tragender Elemente, Abdichtungen. Sondernutzungsberechtigter: laufende Pflege, Kleinreparaturen, Verkehrssicherung. Versicherungsschäden über Gebäudeversicherung der Gemeinschaft.
Abgrenzung zum Sondereigentum
Sondereigentum: Eigentümer kann frei verfügen. Sondernutzungsrecht: Fläche bleibt Gemeinschaftseigentum. Verfügungsbefugnis eingeschränkt, Veränderungen oft zustimmungspflichtig. Nachträgliche Begründung erfordert Zustimmung aller Eigentümer mit notarieller Beurkundung.
Checkliste Kauf
Prüfen: Recht eindeutig in Teilungserklärung? Fläche im Aufteilungsplan eingezeichnet? Kostenverteilung geregelt? Tatsächliche Nutzung entspricht rechtlicher Vereinbarung? Zustand der Fläche? Gestaltungsfreiheit? Konflikte in der Gemeinschaft? Kaufvertrag muss Sondernutzungsrecht explizit mitverkaufen.
Siehe auch: Wohnungseigentumsgesetz , Teilungserklärung , Gemeinschaftseigentum