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Immobilien-ABC

Sondernutzungsrecht

Ausschließliches Nutzungsrecht an Gemeinschaftseigentum

Sondernutzungsrecht bezeichnet im WEG ein Recht auf ausschließliche Nutzung von Gemeinschaftseigentum durch einzelne Eigentümer. Typische Beispiele: Gartenflächen, Terrassen, Stellplätze, Kellerräume. Wird in Teilungserklärung festgelegt und ist mit Wohnung verbunden. Flächen bleiben juristisch Gemeinschaftseigentum.

Häufige Arten

Garten bei Erdgeschoss: Wertsteigerung 15-30 Prozent. Terrassennutzung: 10-20 Prozent Mehrwert. PKW-Stellplatz außen: 8.000-15.000 Euro zusätzlich. Tiefgaragenplatz: 15.000-30.000 Euro. Auch Kellerräume, Dachböden, Waschküchen möglich mit geringerer Bewertungsrelevanz.

Rechte und Pflichten

Berechtigter hat ausschließliches Nutzungsrecht und kann andere ausschließen. Gestaltungsfreiheit innerhalb der Teilungserklärung. Pflichten: Verkehrssicherung, ordnungsgemäßer Zustand, Schönheitsreparaturen. Bauliche Veränderungen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Seit WEG-Reform 2020 erleichterte Modernisierung mit einfacher Mehrheit.

Kostenverteilung

In Teilungserklärung geregelt. Gemeinschaft trägt typischerweise grundlegende Instandhaltung wie Ersatz tragender Elemente, Abdichtungen. Sondernutzungsberechtigter: laufende Pflege, Kleinreparaturen, Verkehrssicherung. Versicherungsschäden über Gebäudeversicherung der Gemeinschaft.

Abgrenzung zum Sondereigentum

Sondereigentum: Eigentümer kann frei verfügen. Sondernutzungsrecht: Fläche bleibt Gemeinschaftseigentum. Verfügungsbefugnis eingeschränkt, Veränderungen oft zustimmungspflichtig. Nachträgliche Begründung erfordert Zustimmung aller Eigentümer mit notarieller Beurkundung.

Checkliste Kauf

Prüfen: Recht eindeutig in Teilungserklärung? Fläche im Aufteilungsplan eingezeichnet? Kostenverteilung geregelt? Tatsächliche Nutzung entspricht rechtlicher Vereinbarung? Zustand der Fläche? Gestaltungsfreiheit? Konflikte in der Gemeinschaft? Kaufvertrag muss Sondernutzungsrecht explizit mitverkaufen.

Siehe auch: Wohnungseigentumsgesetz , Teilungserklärung , Gemeinschaftseigentum

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