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Immobilien-ABC

Spekulationssteuer

Steuer auf Gewinne aus Immobilienverkauf innerhalb der Spekulationsfrist

Spekulationssteuer ist umgangssprachlich die Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinne bei Immobilienverkäufen innerhalb von 10 Jahren nach Kauf. Gewinne innerhalb der Frist sind steuerpflichtig, bei selbstgenutzten Immobilien Befreiung möglich, nach 10 Jahren steuerfrei.

Gewinnberechnung

Verkaufspreis minus Anschaffungskosten (Kaufpreis plus Notar, Grunderwerbsteuer, Makler) minus Werbungskosten (Modernisierung, Verkaufskosten). Nur werterhöhende Maßnahmen abzugsfähig, nicht laufende Instandhaltung. Kein Inflationsausgleich, nominaler Gewinn zählt. Steuersatz: persönlicher Einkommensteuersatz 0-45 Prozent.

Befreiungen

Selbstnutzung: im Verkaufsjahr und 2 vorangegangenen Kalenderjahren durchgehend selbstgenutzt. Hauptwohnsitz, Nachweis durch Meldebestätigung, Nebenkostenabrechnung. Teilnutzung: anteilige Befreiung. Erbschaft und Schenkung: Spekulationsfrist läuft weiter, Anschaffungsdatum des Vorgängers gilt.

Steuervermeidung

Haltefrist abwarten über 10 Jahre. Selbstnutzung 3 Jahre Hauptwohnsitz. Modernisierung vor Verkauf senkt Gewinn. Verlustverrechnung mit anderen Spekulationsgewinnen möglich. Alle Belege aufbewahren, Nachweispflicht beim Finanzamt.

Meldepflicht

Veräußerungsgewinn in Einkommensteuererklärung Anlage SO angeben. Notar meldet Grundstückskäufe automatisch an Finanzamt. Bei Verschweigen Steuerhinterziehung. Verjährung 4 Jahre, bei Hinterziehung 10 Jahre.

Sonderfälle

Gewerblicher Grundstückshandel bei mehr als 3 Verkäufen in 5 Jahren: Gewerbesteuer zusätzlich. Auslandsimmobilien: Doppelbesteuerungsabkommen beachten, Quellensteuer anrechenbar. Teilverkauf: anteilig steuerpflichtig nach Flächenverhältnis.

Siehe auch: Spekulationsfrist , Einkommensteuer , Veräußerungsgewinn

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