Stadtplanung (auch Bauleitplanung) bezeichnet die vorausschauende Ordnung der städtebaulichen Entwicklung durch die Gemeinde. Sie umfasst Flächennutzungspläne für das gesamte Gemeindegebiet und Bebauungspläne für einzelne Bereiche. Die Stadtplanung schafft Baurecht und steuert die Bodennutzung.
Planungsebenen
Flächennutzungsplan: Vorbereitender Bauleitplan für Gesamtgebiet. Bebauungsplan: Verbindliche Festsetzungen für Baugebiete. Städtebauliche Verträge: Ergänzende Vereinbarungen mit Bauherren. Quartiersentwicklung: Planung zusammenhängender Bereiche.
Festsetzungsmöglichkeiten
Art der Nutzung: Wohnen, Gewerbe, Mischgebiet. Maß der Nutzung: GRZ, GFZ, Höhe. Bauweise: Offen, geschlossen, besondere Bauweise. Gestaltung: Dachform, Materialien, Fassaden.
Bürgerbeteiligung
Frühzeitige Beteiligung: Information der Öffentlichkeit. Auslegung: Planentwürfe zur Einsichtnahme. Stellungnahmen: Bürger können Einwände erheben. Abwägung: Gemeinde muss Anregungen prüfen.
Siehe auch: Bebauungsplan , Flächennutzungsplan , GRZ