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Immobilien-ABC

Stadtplanung

Planerische Steuerung der räumlichen Entwicklung einer Stadt

Stadtplanung (auch Bauleitplanung) bezeichnet die vorausschauende Ordnung der städtebaulichen Entwicklung durch die Gemeinde. Sie umfasst Flächennutzungspläne für das gesamte Gemeindegebiet und Bebauungspläne für einzelne Bereiche. Die Stadtplanung schafft Baurecht und steuert die Bodennutzung.

Planungsebenen

Flächennutzungsplan: Vorbereitender Bauleitplan für Gesamtgebiet. Bebauungsplan: Verbindliche Festsetzungen für Baugebiete. Städtebauliche Verträge: Ergänzende Vereinbarungen mit Bauherren. Quartiersentwicklung: Planung zusammenhängender Bereiche.

Festsetzungsmöglichkeiten

Art der Nutzung: Wohnen, Gewerbe, Mischgebiet. Maß der Nutzung: GRZ, GFZ, Höhe. Bauweise: Offen, geschlossen, besondere Bauweise. Gestaltung: Dachform, Materialien, Fassaden.

Bürgerbeteiligung

Frühzeitige Beteiligung: Information der Öffentlichkeit. Auslegung: Planentwürfe zur Einsichtnahme. Stellungnahmen: Bürger können Einwände erheben. Abwägung: Gemeinde muss Anregungen prüfen.

Siehe auch: Bebauungsplan , Flächennutzungsplan , GRZ

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