Stellplatzablöse bezeichnet eine Geldzahlung an die Gemeinde anstelle der Errichtung geforderter Stellplätze, wenn deren Herstellung auf dem Baugrundstück nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Relevant für Bauherren und Projektentwickler als Alternative zur kostspieligen Stellplatzherstellung. Geregelt in Landesbauordnungen und kommunaler Satzung.
Voraussetzungen
Unmöglichkeit wenn Grundstück zu klein, keine Zufahrt möglich, technische Hindernisse, Bodenverhältnisse oder Denkmalschutz. Unzumutbarkeit bei unverhältnismäßig hohen Kosten. Städtebauliche Gründe in Altstadtbereichen, autoarmen Quartieren oder ÖPNV-nahen Standorten. Antrag beim Bauaufsichtsamt mit Begründung, Ermessensentscheidung der Behörde.
Höhe und Berechnung
Typisch einige tausend bis über 20.000 Euro je Stellplatz. Großstädte deutlich höher, ländlich niedriger. Zonenabhängige Staffelung: Innenstadt teuerste, Randlagen günstiger. Berechnung nach durchschnittlichen Herstellungskosten laut Satzung. Regelmäßige Anpassung an Kostenentwicklung, steigende Tendenz.
Verwendung der Mittel
Zweckbindung für Stellplatzherstellung und Parkeinrichtungen, ÖPNV-Maßnahmen, Radverkehrsanlagen, Mobilitätsmaßnahmen. Gemeinde baut Parkhäuser, Quartiersgaragen, öffentliche Stellplätze. Zunehmend Förderung alternativer Mobilität: Radwege, Car-Sharing-Stationen, Mobilitätsstationen.
Wirtschaftliche Betrachtung
Vergleich: Tiefgaragenstellplatz kostet 15.000-50.000 Euro, oberirdisch günstiger. Ablöse oft wirtschaftlicher. Gewonnene Fläche anders nutzbar für Wohn- oder Gewerbefläche. Mehrerlös durch Nutzfläche kann Ablöse aufwiegen. In Projektkalkulation einbeziehen.
Reduzierung der Stellplatzpflicht
Mobilitätskonzepte: Car-Sharing, Radabstellplätze, ÖPNV-Nähe können Anzahl reduzieren. Gute ÖPNV-Anbindung mit Reduzierungsfaktor. Car-Sharing-Stellplätze ersetzen mehrere Privatstellplätze. Kooperation mit Anbietern, Nutzungsvertrag nachweisen. Innovative Lösung zur Kosteneinsparung.
Siehe auch: Stellplatz , Baugenehmigung , Tiefgarage