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Immobilien-ABC

Steuerbescheid

Behördliche Festsetzung der Steuerpflicht und Steuerhöhe

Steuerbescheid bezeichnet die förmliche Entscheidung einer Finanzbehörde, mit der eine Steuer festgesetzt wird und die dem Steuerpflichtigen Rechtsgrundlage für Zahlungspflichten und Einspruchsmöglichkeiten mitteilt. Für Immobilieneigentümer Grundlage für Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und Einkommensteuer. Geregelt in Abgabenordnung und Steuergesetzen.

Arten bei Immobilien

Grundsteuerbescheid: jährlich durch Gemeinde auf Basis Grundsteuermessbetrag und Hebesatz. Grundsteuerwertbescheid: ab 2025 Feststellung durch Finanzamt, Basis für Messbetrag. Grunderwerbsteuerbescheid: einmalig beim Erwerb, 3,5-6,5 Prozent je Bundesland, Voraussetzung für Grundbucheintragung. Einkommensteuerbescheid: jährlich mit Vermietungseinkünften und Abschreibungen.

Inhalt und Pflichtangaben

Name, Anschrift, Art der Steuer, Betrag und Zeitraum, Berechnungsgrundlagen nachvollziehbar, Fälligkeit und Zahlungsweg. Rechtsbehelfsbelehrung mit Einspruchsmöglichkeit, Frist ein Monat, zuständige Behörde. Bei Fehlern in Berechnungsgrundlagen Einspruch einlegen.

Einspruchsverfahren

Einspruchsfrist ein Monat ab Bekanntgabe (bei Brief nach drei Tagen). Schriftlich beim erlassenden Finanzamt, Bezeichnung des Bescheids, Begründung empfohlen. Aussetzung der Vollziehung bei ernstlichen Zweifeln beantragen. Einspruchsentscheidung: Abhilfe oder Zurückweisung, dann Klage vor Finanzgericht möglich.

Änderung von Bescheiden

Änderung nach §§ 172-177 AO bei neuen Tatsachen, offenbarer Unrichtigkeit (Schreib-/Rechenfehler jederzeit korrigierbar), widerstreitender Steuerfestsetzung. Festsetzungsverjährung grundsätzlich vier Jahre, bei Steuerhinterziehung zehn Jahre. Nach Fristablauf keine Änderung mehr möglich.

Grundsteuerreform ab 2025

Neue Grundsteuerwertbescheide flächendeckend, Neubewertung aller Grundstücke. Ländermodelle unterschiedlich: Bundesmodell Ertragswert, Bayern Flächenmodell, Baden-Württemberg Bodenwertmodell. Bescheide genau prüfen, Fehler in Daten möglich. Einspruch bei Fehlern innerhalb eines Monats, Auswirkung auf künftige Grundsteuer beachten.

Siehe auch: Grundsteuer , Grunderwerbsteuer , Einkommensteuer

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