Steuern sind Abgaben an den Staat ohne Gegenleistungsanspruch. Bei Immobilien relevant: Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Einkommensteuer, Spekulationssteuer, Erbschaftsteuer. Wichtig für Kostenplanung und Steueroptimierung. Beratung durch Steuerberater bei komplexen Sachverhalten empfohlen.
Grunderwerbsteuer
Bei jedem Grundstückskauf 3,5-6,5 Prozent je Bundesland. Bayern/Baden-Württemberg 3,5 Prozent, NRW/Saarland 6,5 Prozent. Fälligkeit 4 Wochen nach Bescheid. Befreiungen: Erbschaft, Schenkung innerhalb Familie. Gestaltung: Inventar separat ausweisen reduziert Bemessungsgrundlage.
Grundsteuer
Jährliche kommunale Steuer auf Grundbesitz. Berechnung: Grundsteuerwert mal Messzahl mal Hebesatz (300-900 Prozent). Bei Vermietung umlagefähig. Reform ab 2025: Neubewertung nach Bundesmodell oder Ländermodellen. Zahlung quartalsweise per Lastschrift.
Einkommensteuer Vermietung
Mieteinnahmen steuerpflichtig als Einkünfte aus Vermietung. Überschuss: Einnahmen minus Werbungskosten (Abschreibung 2 Prozent/Jahr, Reparaturen, Zinsen, Verwaltung). Steuersatz 0-45 Prozent progressiv. Verluste mit anderen Einkünften verrechenbar. Sonderabschreibungen bei Denkmalschutz und energetischer Sanierung.
Spekulationssteuer
Veräußerungsgewinn steuerpflichtig bei Verkauf innerhalb 10 Jahren nach Kauf. Gewinn: Verkaufspreis minus Anschaffungs- und Werbungskosten. Befreiung bei Selbstnutzung im Verkaufsjahr und 2 Vorjahren durchgehend. Nach 10 Jahren Haltefrist komplett steuerfrei.
Erbschaftsteuer
Erbschaft nach Verkehrswert steuerpflichtig. Freibeträge: Ehepartner 500.000, Kinder 400.000, Enkel 200.000 Euro. Steuersatz 7-50 Prozent je nach Verwandtschaftsgrad und Wert. Selbstgenutztes Familienheim steuerfrei bei 10 Jahren Eigennutzung. Schenkung zu Lebzeiten: Freibeträge alle 10 Jahre erneut nutzbar.
Siehe auch: Grundsteuer , Grunderwerbsteuer , Abschreibung