Staffelgeschoss bezeichnet ein Geschoss, das gegenüber der darunterliegenden Ebene zurückgesetzt ist. Dadurch entstehen auf dem Dach des unteren Geschosses Terrassen- oder Freiflächen. Auch Penthouse oder Attika genannt. Ermöglicht zusätzliche Wohnfläche mit attraktiven Außenbereichen.
Baurechtliche Einordnung
Staffelgeschoss wird in GFZ eingerechnet wenn Vollgeschoss (Landesbauordnung: meist mindestens 2,30 m Höhe, zwei Drittel Mindestfläche). Zurücksetzen reduziert Abstandsflächen und Verschattung. Bebauungsplan prüfen ob Staffelung erlaubt oder vorgeschrieben.
Konstruktion
Meist Flachdach, Terrassenfläche auf Dach darunter. Abdichtung nach Flachdachrichtlinie, Wärmedämmung der Decke. Gefälledämmung für Entwässerung mit Notüberläufen. Übergänge und Türanschlüsse sorgfältig planen, Wärmebrücken vermeiden. Statik beachten bei versetzten Wänden.
Wohnungen im Staffelgeschoss
Penthouse-Wohnungen: hochwertige Lage, großzügige Terrassen, Weitblick, gehobene Ausstattung, höhere Preise. Vorteile: Terrasse, Aussicht, Ruhe. Nachteile: Hitze im Sommer, Wind ausgesetzt, Aufzug wichtig. Wohnräume zur Terrasse mit bodentiefen Fenstern optimal.
Kosten
Baukosten 10-20 Prozent höher als Regelgeschoss durch Terrassenkonstruktion, Abdichtung, Geländer, Beläge. Verkaufspreise: erheblicher Penthouse-Aufschlag, Zielgruppe zahlungskräftig. Mehrerlös oft über Mehrkosten bei guter Nachfrage.
Staffelgeschoss in WEG
Wohnung ist Sondereigentum, Terrasse meist Sondernutzungsrecht. Dachfläche bleibt Gemeinschaftseigentum. Abdichtung trägt Gemeinschaft, Belag kann Sondereigentum sein. Teilungserklärung regelt Kostenverteilung und Instandhaltungspflichten. Regelmäßige Dachkontrolle wichtig.
Siehe auch: Penthouse , Flachdach , Geschossflächenzahl