Sozialwohnung ist eine Wohnung, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde und daher bestimmten Bindungen unterliegt. Die Miete ist begrenzt und die Vergabe erfolgt nur an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein. Nach Ablauf der Bindungsfrist fällt die Wohnung in den freien Markt.
Voraussetzungen für Mieter
Wohnberechtigungsschein: Von der Gemeinde ausgestellt. Einkommensgrenze: Variiert nach Bundesland und Haushaltsgröße. Wohnungsnot: Nachweis des Wohnbedarfs. Aufenthaltstitel: Bei Ausländern erforderlich.
Bindungen
Mietbindung: Miete darf festgelegten Höchstbetrag nicht überschreiten. Belegungsbindung: Nur Berechtigte dürfen einziehen. Bindungsdauer: Meist 15 bis 25 Jahre nach Fertigstellung. Nachwirkung: Teilweise reduzierte Bindung nach Ablauf.
Für Vermieter
Fördermittel: Zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse. Steuervorteile: Erhöhte Abschreibungen möglich. Vermietungspflicht: Nur an Berechtigte mit WBS. Mietobergrenze: Begrenzte Mieterhöhungsmöglichkeiten.
Siehe auch: Mietvertrag , Mietspiegel , Förderung