Sondertilgung bezeichnet eine zusätzliche Tilgungszahlung über die vertraglich vereinbarten Raten hinaus. Ermöglicht schnelleren Schuldenabbau und erhebliche Zinsersparnis. Muss im Darlehensvertrag vereinbart werden, kein gesetzliches Recht darauf. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB.
Vertragliche Regelungen
Typisch: 5-10 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr. Häufigkeit einmal jährlich bis jederzeit. Mindestbeträge oft 1.000-5.000 Euro. Standard heute: 5 Prozent ohne Zinsaufschlag. Höhere Rechte gegen Aufpreis 0,1-0,3 Prozent Zinsen jährlich.
Zinsersparnis
Beispiel 300.000 Euro, 3 Prozent Zins, 2 Prozent Tilgung: Ohne Sondertilgung circa 35 Jahre Laufzeit, 215.000 Euro Zinsen. Mit 10.000 Euro jährlicher Sondertilgung: 26 Jahre, 145.000 Euro Zinsen. Ersparnis: 70.000 Euro und 9 Jahre kürzere Laufzeit. Frühe Sondertilgungen sparen am meisten.
Optimale Strategie
Zeitpunkt: So früh wie möglich. Regelmäßige kleinere Sondertilgungen effektiver als eine große späte. 3-6 Monatsgehälter als Liquiditätsreserve erhalten. Rendite entspricht eingesparten Darlehenszins, risikolos. Typische Anlässe: Bonus, Erbschaft, Lebensversicherungsauszahlung.
Nach Darlehensart
Annuitätendarlehen: größte Wirkung, Recht unbedingt vereinbaren. Variables Darlehen: jederzeit ohne Entschädigung möglich. Bausparvertrag: in Darlehensphase meist unbegrenzt. Volltilgerdarlehen: oft nicht oder nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung.
Praxistipps
Bei Verhandlung mindestens 5 Prozent ohne Aufpreis verlangen. Mindestbetrag niedrig halten. Sondertilgung schriftlich ankündigen, Beleg aufbewahren, aktualisierten Tilgungsplan anfordern. Ohne Vereinbarung: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung typisch 1-5 Prozent Restschuld.
Siehe auch: Darlehen , Annuitätendarlehen , Tilgung