Tilgungsaussetzung bezeichnet die zeitlich begrenzte Aussetzung der Tilgungsleistungen bei einem Immobiliendarlehen, wobei nur Zinsen gezahlt werden und die Kapitalrückzahlung auf später verschoben wird. Reduziert kurzfristig die Monatsbelastung, führt aber langfristig zu höheren Gesamtkosten.
Formen
Endfälliges Darlehen: vollständige Tilgungsaussetzung über gesamte Laufzeit, Tilgung am Ende in einer Summe, Tilgungsersatz durch Lebensversicherung oder Bausparvertrag ansparen. Tilgungsfreie Anlaufzeit: Aussetzung nur zu Beginn (1-5 Jahre), danach reguläre Tilgung. Flexible Tilgungsaussetzung: vertragliche Option zur Aussetzung einzelner Raten bei Liquiditätsengpässen.
Einsatzbereiche
Kapitalanleger: Maximierung steuerlich absetzbarer Zinsen bei Vermietung. Bauphase: Entlastung während Doppelbelastung mit Miete. Existenzgründer: geringere Anfangsbelastung, Tilgung bei steigenden Einnahmen. Finanzielle Engpässe: Überbrückung bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Elternzeit.
Vor- und Nachteile
Vorteile: niedrigere Monatsbelastung, mehr Liquidität, steuerliche Vorteile bei Vermietung. Nachteile: höhere Gesamtzinsbelastung, längere Laufzeit, Restschuld bleibt hoch, Zinsänderungsrisiko bei Anschlussfinanzierung, Produktrisiken bei Tilgungsersatz (Deckungslücke möglich).
Steuerliche Aspekte
Bei Vermietung: Schuldzinsen voll absetzbar, Tilgung nicht - daher Tilgungsaussetzung steuerlich vorteilhaft. Bei Eigennutzung: kein steuerlicher Vorteil, schnelle Entschuldung sinnvoller. Steuerliche Rahmenbedingungen können sich ändern.
Risikomanagement
Zinsänderungsrisiko: bei Anschlussfinanzierung Zinsen möglicherweise höher bei unveränderter Restschuld. Tilgungsersatzrisiko: Ablaufleistung kann zu niedrig sein. Absicherung durch Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Notgroschen empfohlen.
Siehe auch: Tilgung , Annuitätendarlehen , Endfälliges Darlehen