Tiefgarage bezeichnet eine vollständig oder überwiegend unterhalb der Geländeoberfläche liegende Parkanlage. Platzsparende Lösung ohne Belegung oberirdischer Flächen. Steigert Wohnwert erheblich, verbessert Vermarktbarkeit, bietet Einnahmequellen durch Stellplatzvermietung und ist in urbanen Lagen oft unverzichtbar.
Bauweise und Kosten
Eingeschossig 3-3,5 m tief: 15.000-25.000 Euro/Stellplatz. Zweigeschossig 6-7 m tief: 20.000-30.000 Euro/Stellplatz. Einflussfaktoren: Grundwasser, Bodenbeschaffenheit, Baugrubensicherung. Abdichtung gegen drückendes Grundwasser erforderlich. Konstruktion aus Stahlbeton mit Rampen (15-18 % Gefälle) und Lüftungsanlagen.
Brandschutz und Lüftung
Brandschutz: Wände/Decken F90, Brandabschnitte bei großen Anlagen, Notausgänge max. 40 m entfernt, Sprinkler bei tiefen Garagen. Lüftung: natürlich nur bei kleinen Garagen, mechanisch für größere Anlagen. Betriebskosten Lüftung 50-150 Euro/Stellplatz/Jahr. Bedarfsgesteuerte Systeme reduzieren Kosten.
Rechtliche Zuordnung in WEG
Als Sondereigentum: eigene Grundbucheinheit, unabhängig verkaufbar. Als Teileigentum: an Wohnung gekoppelt. Als Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht: alleinige Nutzung, Instandhaltung durch Gemeinschaft. Kostenverteilung nach Teilungserklärung. Betriebskosten bei Vermietung auf Mieter umlegbar.
Betriebskosten und Wirtschaftlichkeit
Jährlich pro Stellplatz: Lüftung 50-150 Euro, Beleuchtung 30-80 Euro, Reinigung 50-100 Euro, Wartung 100-200 Euro, Versicherung 20-50 Euro. Summe 250-580 Euro. Refinanzierung durch Verkauf (15.000-50.000 Euro) oder Vermietung (50-200 Euro/Monat). In Metropolen unverzichtbar und wertsteigernd.
Elektromobilität
Ab 2020 Leitungsinfrastruktur Pflicht bei Neubauten. WEG gibt Eigentümern Anspruch auf Ladestation. Wallbox 500-1.500 Euro, Installation 1.000-3.000 Euro/Stellplatz. Lastmanagement erforderlich. Ohne Ladeinfrastruktur verlieren Immobilien an Attraktivität. KfW-Förderung und steuerliche Absetzbarkeit möglich.
Siehe auch: Stellplatz , Garage , Elektromobilität