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Immobilien-ABC

Testament

Letztwillige Verfügung zur Regelung des Nachlasses

Testament bezeichnet eine einseitige letztwillige Verfügung zur Regelung des Nachlasses und Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge. Testierfähigkeit ab 18 Jahren vollständig. Jederzeit widerrufbar durch Vernichtung oder neues Testament. Ordnungsgemäßes Testament verhindert Streit unter Erben.

Testamentsformen

Eigenhändiges Testament: vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben, Ort und Datum empfohlen, kostenlos, aber Formfehlerrisiko. Notarielles Testament: vom Notar beurkundet, rechtssicher, automatische Verwahrung, Kosten nach Nachlasswert, erspart oft Erbscheinkosten bei Immobilien. Berliner Testament: gegenseitige Alleinerbeinsetzung der Ehegatten, Kinder als Schlusserben.

Inhalt

Erbeinsetzung: Alleinerbe oder Miterben nach Quoten. Ersatzerbe wenn vorrangiger Erbe ausfällt. Vermächtnis: einzelne Gegenstände ohne Erbeinsetzung. Testamentsvollstreckung: professionelle Nachlassabwicklung durch Dritten. Auflagen und Bedingungen: Grabpflege, aufschiebende oder auflösende Bedingungen. Teilungsanordnung: welcher Erbe welches Vermögen erhält.

Testament und Immobilien

Notarielles Testament empfohlen: genügt für Grundbuchberichtigung ohne Erbschein (spart erhebliche Kosten). Privatschriftlich erfordert meist Erbschein. Konkrete Zuordnung von Immobilien möglich. Bei Berliner Testament: Überlebender wird Alleineigentümer, aber Pflichtteilsrisiko der Kinder beim ersten Erbfall beachten.

Formvorschriften

Eigenhändiges Testament: komplett handschriftlich (keine Computerschrift!), Unterschrift mit vollem Namen am Ende. Unwirksamkeitsgründe: fehlende Eigenhändigkeit, unvollständige Unterschrift, Testierunfähigkeit. Sichere Aufbewahrung beim Amtsgericht oder Notar empfohlen. Vertrauensperson über Aufbewahrungsort informieren.

Häufige Fehler

Computerschrift bei eigenhändigem Testament (ungültig), unklare Formulierungen, veraltetes Testament nach Lebensänderungen, Aufbewahrung zu Hause (Unauffindbarkeit), Nichtberücksichtigung des Pflichtteils. Professionelle Beratung bei komplexen Verhältnissen und größerem Vermögen empfohlen.

Siehe auch: Erbschaft , Erbschein , Notar

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