Teilungsvermessung bezeichnet die hoheitliche Vermessungsleistung zur Aufteilung eines Grundstücks in zwei oder mehr rechtlich selbstständige Flurstücke mit eigenen Grundbuchblättern. Rechtliche Voraussetzung für Verkauf von Grundstücksteilen, Erbauseinandersetzung oder separate Bebauung mit verbindlicher Grenzfestlegung.
Voraussetzungen
Eigentumsnachweis durch Grundbuchauszug, Antragstellung durch Eigentümer. Oft Teilungsgenehmigung nach § 19 BauGB erforderlich: gesicherte Erschließung und Bebaubarkeit der Teilflächen. Bebauungsplan beachten: Mindestgrundstücksgröße, GRZ/GFZ, Erschließungspflicht. Belastungen im Grundbuch klären, ggf. Zustimmung der Gläubiger für Pfandentlassung.
Ablauf
Antrag beim Katasteramt oder öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Sichtung der Katasterunterlagen und Ortstermin. Örtliche Vermessung: Grenzfeststellung, Abstecken neuer Grenzen, Abmarkung mit Grenzsteinen. Fortführungsriss als amtliche Dokumentation. Flächenberechnung und Vergabe neuer Flurstücksnummern. Übernahme in Liegenschaftskataster mit Fortführungsmitteilung.
Grundbuchliche Umsetzung
Nach Katasterfortführung Antrag auf Grundbuchberichtigung möglich. Für jedes neue Flurstück eigenes Grundbuchblatt anlegbar. Belastungen auf neue Flurstücke übertragen oder aufteilen. Zustimmung der Gläubiger bei Grundpfandrechten erforderlich.
Kosten
Vermessungsgebühren nach Landesgebührenordnung: abhängig von Größe und Anzahl der Flurstücke. Zusätzlich Katastergebühren und Grundbuchkosten. Gesamtkosten typisch mehrere tausend Euro. Regionale Unterschiede beachten, Kostenvoranschlag einholen.
Praktische Tipps
Bebaubarkeit der Teilflächen vorab prüfen, Mindestgrößen beachten. Genehmigungserfordernis mit Bauamt klären. Zeitplanung: Vermessung dauert mehrere Wochen bis Monate. Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beauftragen. Bei Vereinfachung: Sonderung als Bürovermessung ohne Ortstermin prüfen.
Siehe auch: Flurstück , Liegenschaftskataster , Grundbuch