Zwangsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren zur Verwertung einer Immobilie, wenn der Eigentümer seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt. Für Schuldner, Gläubiger, Käufer und Investoren ist sie relevant, da sie Schuldenbereinigung erzwingt, Kaufchancen bietet aber auch Risiken birgt.
Ablauf des Verfahrens
Antrag durch Gläubiger mit vollstreckbarem Titel etwa Grundschuld, Zwangsvollstreckungsantrag beim Amtsgericht, Eintragung Zwangsversteigerungsvermerk im Grundbuch sowie Bestellung eines Gutachters. Verkehrswertgutachten wird durch gerichtlich bestellten Sachverständigen erstellt, dient als Grundlage für Mindestgebot, liegt allen Beteiligten vor sowie bildet Bewertungsgrundlage. Versteigerungstermin wird öffentlich bekannt gemacht, findet im Amtsgericht statt, Mindestgebot 70 Prozent Verkehrswert erste Versteigerung, 50 Prozent zweite Versteigerung nach 6 Monaten sowie Zuschlag an Höchstbietenden.
Rechte und Pflichten
Eigentümer kann Versteigerung verhindern durch Schulden begleichen vor Termin, Ratenzahlung vereinbaren mit Gläubiger, Immobilie selbst verkaufen vor Zuschlag sowie Barabgeltungsrecht ausüben bei Gebot unter Verkehrswert. Käufer muss Gebot bar zahlen oder Finanzierung vorab klären, erhält Immobilie wie besichtigt ohne Gewährleistung, übernimmt bestehende Lasten je nach Rangstelle sowie Räumung selbst durchführen wenn Eigentümer nicht auszieht.
Risiken und Chancen
Kaufchancen sind Immobilien oft 20 bis 40 Prozent unter Marktwert, keine Maklerkosten bei Erwerb, Investitionsmöglichkeit für Sanierungsobjekte sowie Übernahme vermieteter Objekte mit Mietern. Risiken umfassen eingeschränkte Besichtigung oft nur außen, versteckte Mängel ohne Gewährleistung, Räumung kann langwierig sein bei Widerstand sowie emotionale Belastung für Vorbesitzer.
Siehe auch: Grundschuld , Verkehrswert , Amtsgericht