Zwangsverwaltung ist ein Vollstreckungsverfahren bei dem ein gerichtlich bestellter Verwalter eine Immobilie übernimmt und aus den Erträgen die Forderungen der Gläubiger befriedigt. Für Vermieter, Mieter und Gläubiger bedeutet sie Entmachtung des Eigentümers, Verwaltung durch Treuhänder und schrittweise Schuldentilgung.
Verfahren und Ablauf
Antragstellung durch Gläubiger mit vollstreckbarem Titel, beim Amtsgericht Vollstreckungsgericht, Bestellung eines Zwangsverwalters durch Gericht, Beschlagnahme der Immobilie rechtlich sowie Verwaltungsbefugnis geht über auf Verwalter. Aufgaben des Verwalters sind Einzug der Mieten und Pachten, Instandhaltung der Immobilie, Abrechnung gegenüber Gericht und Gläubigern sowie Verteilung der Einnahmen nach Rangfolge.
Rechte der Beteiligten
Eigentümer verliert Verwaltungsbefugnis komplett, darf nicht mehr vermieten oder kündigen, erhält Überschuss nur nach Gläubigerbefriedigung sowie kann Zwangsverwaltung beenden durch Schuldentilgung. Mieter zahlen Miete an Zwangsverwalter nicht mehr an Eigentümer, Mietvertrag bleibt gültig unverändert, Nebenkostenabrechnung durch Verwalter sowie Kündigungen nur durch Verwalter möglich. Gläubiger erhalten Zahlungen nach Rangfolge im Grundbuch, laufende Einnahmen bis Forderung getilgt, können parallel Zwangsversteigerung betreiben sowie Verwalter ist ihnen rechenschaftspflichtig.
Siehe auch: Zwangsversteigerung , Verwalter , Grundschuld