Die Abmarkung kennzeichnet die Grenzen eines Grundstücks durch dauerhafte Grenzzeichen im Gelände. Vermessungsingenieure setzen Grenzsteine, Rohre oder Bolzen, die die exakte Lage der Grundstücksgrenzen dauerhaft sichtbar machen. Diese Markierungen haben rechtliche Bedeutung und dienen der Vermeidung von Grenzstreitigkeiten.
Ohne Abmarkung bleiben Grundstücksgrenzen oft unklar, was zu Konflikten mit Nachbarn führen kann. Die Abmarkung schafft Klarheit und Rechtssicherheit.
Rechtliche Grundlagen
Eigentümer sind in vielen Bundesländern verpflichtet, ihre Grundstücke abmarken zu lassen. Die Kosten trägt derjenige, der die Abmarkung verlangt, meist bei Grundstücksteilungen oder Neubauten. Ohne Abmarkung können Baugenehmigungen verweigert werden.
Grenzzeichen genießen besonderen Schutz. Ihre Beschädigung oder Entfernung ist strafbar. Wer Grenzsteine versetzt oder entfernt, macht sich der Urkundenfälschung schuldig.
Durchführung der Abmarkung
Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur führt die Abmarkung durch. Er ermittelt anhand des Liegenschaftskatasters die exakten Grenzpunkte und setzt dort Grenzzeichen. Die Nachbarn werden zur Grenzverhandlung geladen und müssen die Grenzen anerkennen.
Grenzsteine sind meist aus Granit oder Beton und werden etwa fünfzig Zentimeter tief eingelassen. Nur wenige Zentimeter ragen aus dem Boden. Zusätzlich werden oft unterirdische Markierungen gesetzt, die bei Beschädigung der sichtbaren Zeichen die Grenze rekonstruierbar machen.
Siehe auch: Grundstücksgrenze , Vermessung , Grenzstreitigkeit , Kataster