Abgabenordnung (AO) ist das zentrale Verfahrensgesetz des deutschen Steuerrechts das die Rechte und Pflichten von Steuerpflichtigen und Finanzbehörden regelt. Für Immobilieneigentümer relevant bei Grundsteuer Spekulationssteuer steuerlichen Abschreibungen, regelt Fristen Festsetzungsverfahren Steuererklärungspflichten, für alle Steuerzahler bindend sowie Grundlage für Steuerrechtspflege und Rechtsbehelfe.
Wichtige Regelungen für Immobilieneigentümer
Steuererklärungspflicht jährliche Abgabe Einkommensteuererklärung mit Anlage V Vermietung, Abgabefrist 31. Juli Folgejahr bei Steuerberater bis Februar übernächstes Jahr, Verspätungszuschlag bei nicht fristgerechter Abgabe, elektronische Übermittlung ELSTER verpflichtend sowie Aufbewahrungspflicht Belege 10 Jahre. Festsetzungsfrist 4 Jahre für Steuerbescheide, bei leichtfertiger Steuerverkürzung 5 Jahre, bei Steuerhinterziehung 10 Jahre, Verjährungsbeginn Ablauf Kalenderjahr der Steuerfestsetzung sowie Hemmung durch Außenprüfung Einspruchsverfahren. Mitwirkungspflicht Steuerpflichtige müssen Auskunft erteilen, Unterlagen vorlegen Kontoauszüge Rechnungen Mietverträge, Durchsuchung bei Verdacht Steuerhinterziehung, Schätzung durch Finanzamt bei fehlenden Nachweisen sowie Zwangsgeld bei Verweigerung Mitwirkung.
Rechte der Steuerpflichtigen
Einspruch binnen 1 Monat nach Bekanntgabe Steuerbescheid, schriftlich begründet mit Antrag Aussetzung Vollziehung, kostenlos keine Anwalts- oder Gerichtskostenpflicht, aufschiebende Wirkung Zahlung erst nach Entscheidung bei bewilligter Aussetzung sowie Rücknahme jederzeit möglich. Klage Finanzgericht nach erfolglosem Einspruchsverfahren, Anwaltszwang nicht in erster Instanz, Gerichtskosten abhängig von Streitwert, Revision Bundesfinanzhof bei grundsätzlicher Bedeutung sowie Prozesskostenhilfe bei Bedürftigkeit möglich. Akteneinsicht Steuerpflichtige dürfen Steuerakten einsehen, Antrag schriftlich beim zuständigen Finanzamt, Einsicht vor Ort Kopien gegen Gebühr, Ausnahme laufende Ermittlungen Steuerfahndung sowie Recht auf Begründung aller Steuerbescheide.
Pflichten und Sanktionen
Wahrheit und Vollständigkeit Angaben müssen korrekt sein, keine Verschleierung Einkünfte oder Vermögen, bewusste Falschangaben Steuerhinterziehung Straftat, leichtfertige Steuerverkürzung Ordnungswidrigkeit Geldbuße sowie Selbstanzeige strafbefreiend bei rechtzeitig vollständig vor Entdeckung. Verspätungszuschlag 0,25 Prozent festgesetzter Steuer pro Monat Verspätung, mindestens 25 Euro, bei vorsätzlicher Verspätung bis zu 10 Prozent sowie Aussetzung möglich bei entschuldbarem Grund Krankheit. Säumniszuschlag 1 Prozent pro Monat bei nicht fristgerechter Zahlung, Fälligkeit 1 Monat nach Bekanntgabe Bescheid, Vollstreckung Lohnpfändung Kontopfändung Grundschuldbestellung, Stundung bei Härtefall Ratenzahlung sowie Zinsen 6 Prozent jährlich auf Steuerschulden.
Betriebsprüfung und Steuerfahndung
Außenprüfung bei größeren Vermietern ab 20 Wohneinheiten, Ankündigung schriftlich mit Prüfungszeitraum, Prüfung alle Steuerarten Einkommensteuer Umsatzsteuer Grunderwerbsteuer, Mitwirkungspflicht Unterlagen bereitstellen, Beanstandung führt zu Nachzahlung oder Erstattung sowie Prüfungsbericht Grundlage für geänderte Steuerbescheide. Steuerfahndung bei Verdacht Steuerhinterziehung schwerwiegend, Durchsuchung ohne Vorankündigung Wohnung Büro, Beschlagnahme Unterlagen Computer Kontoauszüge, Strafverfahren parallel zu Steuerfestsetzung, Verteidiger Strafverteidiger nicht Steuerberater sowie Aussageverweigerungsrecht nur teilweise Mitwirkungspflicht bleibt. Schätzung bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen, Finanzamt schätzt Einkünfte nach Erfahrungswerten, oft zu Ungunsten Steuerpflichtiger höhere Beträge, Widerlegung durch nachträgliche Vorlage Belege sowie Vermeidung durch ordnungsgemäße Buchführung Belegsammlung.
Besondere Regelungen Immobilien
AfA Absetzung für Abnutzung 2 Prozent jährlich Wohngebäude, 3 Prozent gewerbliche Gebäude, Sonderabschreibungen Denkmalschutz energetische Sanierung, Bemessungsgrundlage Anschaffungskosten ohne Grundstücksanteil sowie Abschreibungsbeginn Monat Fertigstellung oder Kauf. Vorsteuerabzug bei gewerblicher Vermietung Umsatzsteuer Option, Berechtigung Vorsteuer abziehen Baukosten Renovierung, Bindung 10 Jahre bei Nutzungsänderung Rückzahlung, komplizierte Regelung Steuerberater empfohlen sowie bei Wohnraumvermietung kein Vorsteuerabzug. Grunderwerbsteuer fällig bei Grundstückskauf 3,5 bis 6,5 Prozent Kaufpreis, Anzeigepflicht Notar meldet automatisch, Fälligkeit 4 Wochen nach Bescheid, Auflassungsvormerkung erst nach Zahlung sowie Befreiungen Erbschaft Schenkung innerhalb Familie.
Siehe auch: Grundsteuer , Spekulationssteuer , Abschreibung