Befristung bezeichnet bei Mietverträgen die Vereinbarung, dass das Mietverhältnis automatisch zu einem festgelegten Zeitpunkt endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Im Wohnraummietrecht ist eine Befristung nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
Zulässige Befristungsgründe
Eigenbedarf: Vermieter plant Nutzung für sich oder Angehörige. Baumaßnahmen: Wesentliche Veränderung oder Abriss geplant. Werkswohnung: Vermietung an Mitarbeiter während Beschäftigung. Der Grund muss bei Vertragsschluss schriftlich angegeben werden.
Rechtsfolgen
Automatisches Vertragsende zum vereinbarten Zeitpunkt. Keine Kündigung erforderlich. Verlängerungsoption kann vereinbart werden. Bei unwirksamer Befristung gilt unbefristetes Mietverhältnis.
Zeitmietvertrag
Mindestmietzeit kann vereinbart werden. Ordentliche Kündigung während Laufzeit ausgeschlossen. Außerordentliche Kündigung bleibt möglich. Verlängerungsklauseln sind zulässig.
Siehe auch: Mietvertrag , Eigenbedarf , Zeitmietvertrag