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Immobilien-ABC

Bauweise

Festlegung im Bebauungsplan zur Art der Bebauung auf dem Grundstück

Bauweise bezeichnet die im Bebauungsplan festgesetzte Art, wie Gebäude auf dem Grundstück angeordnet werden dürfen. Man unterscheidet offene und geschlossene Bauweise, die bestimmen, ob seitliche Grenzabstände einzuhalten sind oder an die Nachbargebäude angebaut wird.

Offene Bauweise

Gebäude mit seitlichem Grenzabstand zu Nachbargrundstücken. Freistehende Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen möglich. Maximale Gebäudelänge 50 Meter nach BauNVO. Typisch für Wohngebiete mit geringerer Verdichtung.

Geschlossene Bauweise

Gebäude werden ohne seitlichen Grenzabstand errichtet. Aneinandergereihte Bebauung von Grundstücksgrenze zu Grundstücksgrenze. Typisch für Innenstädte und urbane Quartiere. Brandschutzanforderungen an Brandwände beachten.

Abweichende Bauweise

Gemeinde kann im Bebauungsplan Sonderformen festsetzen. Kombination aus offener und geschlossener möglich. Individuelle Regelungen zu Gebäudelängen und Abständen. Textliche Festsetzung im B-Plan beachten.

Siehe auch: Bebauungsplan , GRZ , GFZ

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