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Immobilien-ABC

Bauvertrag

Rechtliche Grundlage zwischen Bauherr und Bauunternehmer für Errichtung oder Sanierung von Bauwerken

Bauvertrag ist der Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmer über Errichtung Umbau oder Sanierung von Bauwerken. Werkvertrag nach BGB oder VOB regelt Leistungsumfang Preis Termine und Gewährleistung, für Bauherren essentiell zur Rechtssicherheit mit schriftlicher Vereinbarung und detailliertem Leistungsverzeichnis empfohlen, Gewährleistung 5 Jahre BGB oder 4 Jahre VOB ab Abnahme sowie Zahlungsplan nach Baufortschritt mit Sicherheitseinbehalt 5 Prozent.

Vertragsarten

Einheitspreisvertrag Abrechnung nach tatsächlich erbrachten Mengen Einheitspreise pro Quadratmeter Kubikmeter festgelegt Gesamtpreis erst nach Fertigstellung bekannt Risiko Mehrkosten bei Mengenüberschreitung üblich bei unklarem Leistungsumfang Sanierung Aufmaß nach Fertigstellung. Pauschalvertrag fester Gesamtpreis unabhängig von Mengen Bauherr kennt Kosten im Voraus Planungssicherheit Mehrkosten trägt Unternehmer detailliertes Leistungsverzeichnis zwingend üblich bei Schlüsselfertigbau Einfamilienhäusern sowie Stundenlohnvertrag nur bei kleinen Arbeiten Reparaturen Kostenkontrolle schwierig.

BGB versus VOB

BGB-Werkvertrag gesetzliche Regelungen Gewährleistung 5 Jahre ab Abnahme bei Bauwerken Kündigung jederzeit gegen Vergütung Mängelrechte Nachbesserung Minderung Rücktritt Schadensersatz Verbraucherschutz bei Verträgen mit Privatpersonen. VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen freiwillige Vereinbarung detailliertere Regelungen Bauabläufe Abrechnung Gewährleistung nur 4 Jahre Behinderungsanzeige Pflicht Unternehmer unternehmerfreundlicher schnellere Abwicklung nur wirksam wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart sowie bei Verbrauchern VOB nur wenn nicht benachteiligend.

Wesentliche Vertragsbestandteile

Leistungsbeschreibung detailliert alle Gewerke Materialien Qualitäten Baupläne Grundrisse Ansichten Schnitte Baubeschreibung Ausstattung Sanitär Elektro Heizung Unklarheiten werden zulasten Auftragnehmer ausgelegt, Bauzeit Baubeginn und Fertigstellungstermin verbindlich Vertragsstrafe bei Verzug 0,1 bis 0,3 Prozent pro Tag. Vergütung Zahlungsplan nach Baufortschritt gestaffelt Abschlagszahlungen nach VOB 90 Prozent erbrachte Leistung Schlusszahlung nach Abnahme abzüglich Sicherheitseinbehalt 5 Prozent Fälligkeit 30 Tage nach Rechnung Skonto 2 bis 3 Prozent bei Zahlung binnen 14 Tage sowie keine Vorauszahlung ohne Sicherheit Bürgschaft.

Abnahme und Gewährleistung

Abnahme förmlich nach Fertigstellung Begehung Protokoll Mängel protokollieren mit Frist Nachbesserung Werklohn fällig Beweislast wechselt Gewährleistung beginnt ab Abnahme Verweigerung nur bei wesentlichen Mängeln, Mängelbeseitigung Unternehmer verpflichtet binnen Frist meist 2 bis 4 Wochen. Selbstvornahme Bauherr bei Verweigerung oder erfolgloser Nachbesserung Minderung bei nicht behebbaren Mängeln Rücktritt bei erheblichen Mängeln, Sicherheitseinbehalt 5 Prozent Schlusszahlung bis Mängelbeseitigung Gewährleistungsbürgschaft Alternative sowie Freigabe nach Ablauf Gewährleistungsfrist.

Nachträge und Kündigung

Nachträge Änderungen Leistungsumfang Bauherrenwünsche Vergütung nach Verhandlung oder Stundenaufwand schriftlich vereinbaren vor Ausführung ohne Vereinbarung ortsübliche Vergütung Streit Angemessenheit häufig Gutachter Vorsicht überhöhte Nachtragsforderungen prüfen. Kündigung Bauherr jederzeit nach § 649 BGB gegen Vergütung erbrachte Leistungen plus entgangener Gewinn 10 bis 15 Prozent bei wichtigem Grund fristlos ohne Entschädigung Insolvenz grobe Pflichtverletzung schriftlich mit Begründung sowie Baustellenabnahme Sachverständiger empfohlen Kosten 500 bis 1500 Euro.

Siehe auch: Abnahme , Gewährleistung , Werkvertrag

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