Bauträgervertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag über den Erwerb eines Grundstücks und die darauf zu errichtende Immobilie. Er kombiniert Elemente des Kaufvertrags für das Grundstück mit einem Werkvertrag für die Bauleistung. Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt Zahlungsmodalitäten.
Vertragsbestandteile
Grundstückskauf: Erwerb des Baugrundstücks oder Miteigentumsanteils. Werkvertrag: Herstellung des Gebäudes nach Baubeschreibung. Baubeschreibung: Detaillierte Leistungsbeschreibung als Vertragsgrundlage. Pläne: Grundrisse, Ansichten, Schnitte als verbindliche Anlage.
Zahlungsplan nach MaBV
Ratenzahlung nach Baufortschritt gesetzlich vorgeschrieben. Erste Rate nach Beginn Erdarbeiten maximal 30 Prozent. Weitere Raten nach definierten Bauabschnitten. Schlussrate nach vollständiger Fertigstellung und Abnahme. Sicherheitseinbehalt von 5 Prozent bis Mängelfreiheit üblich.
Käuferschutz
Auflassungsvormerkung: Sichert Eigentumsanspruch im Grundbuch. Freistellungserklärung: Bank gibt Grundstück aus Globalfinanzierung frei. Fertigstellungsbürgschaft: Absicherung gegen Bauträgerinsolvenz. Gewährleistung: Fünf Jahre ab Abnahme für Mängel.
Siehe auch: Bauträger , Notar , Kaufvertrag