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Immobilien-ABC

Brandschutz

Vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zum Schutz vor Bränden und ihren Folgen

Brandschutz umfasst alle technischen baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden, Begrenzung ihrer Ausbreitung und Ermöglichung von Rettung und Löschung. Für Eigentümer Vermieter und Mieter ist Brandschutz lebensrettend gesetzlich vorgeschrieben und versicherungsrelevant, bei Verstößen drohen Bußgelder bis 50000 Euro und Versicherung kann Leistung verweigern, Rauchmelder in allen Bundesländern Pflicht für Schlafräume Kinderzimmer und Flure als Rettungswege sowie zwei unabhängige Rettungswege aus jedem Aufenthaltsraum vorgeschrieben.

Baulicher Brandschutz

Brandwände trennen Gebäudeteile voneinander feuerbeständig F90 mit mindestens 90 Minuten Feuerwiderstand, bei Reihenhäusern zwischen Einheiten vorgeschrieben, Durchdringungen für Leitungen müssen mit Brandschutzkabeln und Abschottungen gesichert werden, Feuerschutztüren T30 oder T90 verschließen Treppenhäuser mit selbstschließendem Mechanismus durch Türschließer. Flucht- und Rettungswege müssen zwei unabhängige Wege aus jedem Aufenthaltsraum bieten wobei erster Rettungsweg das Treppenhaus und zweiter bis 8 Meter Höhe das Fenster mit Feuerwehrleiter ist, darüber Rettungsbalkon oder Außentreppe erforderlich, Kennzeichnung durch beleuchtete Schilder sowie Freihalten von Kinderwagen und Fahrrädern im Treppenhaus.

Anlagentechnischer Brandschutz

Rauchmelder Pflicht in allen Bundesländern wobei Eigentümer für Installation verantwortlich ist und Mieter für Wartung mit jährlichem Batteriewechsel außer bei 10-Jahres-Batterien, Funkvernetzung empfohlen in großen Wohnungen, Qualitätsmelder mit Q-Label vermeiden Fehlalarme, Feuerlöscher in Wohngebäuden nicht Pflicht aber empfohlen während in Gewerbeimmobilien alle 20 bis 30 Quadratmeter Grundfläche vorgeschrieben. Brandmeldeanlage BMA Pflicht bei Sonderbauten wie Krankenhäusern Schulen und Versammlungsstätten mit automatischer Detektion und Aufschaltung zur Feuerwehr, Kosten 50 bis 200 Euro pro Quadratmeter, halbjährliche Wartung erforderlich sowie bei Wohngebäuden üblicherweise nicht vorgeschrieben.

Pflichten und Versicherung

Vermieterpflichten umfassen Installation Rauchmelder in allen vorgeschriebenen Räumen, Feuerlöscher in Mehrfamilienhäusern in Treppenhäusern und Kellern, Prüfung Brandschutztüren und Notausgänge jährlich mit Dokumentation, Mieter muss Zugang für Wartung gewähren und Fluchtwege freihalten, bei Verstößen Abmahnung oder Kündigung möglich. Wohngebäudeversicherung deckt Brandschäden am Gebäude mit Wiederaufbaukosten und Neuwertentschädigung, grobe Fahrlässigkeit oft mitversichert, Hausratversicherung ersetzt bewegliche Gegenstände, Haftpflichtversicherung zahlt bei Fremdschäden wenn Brand auf Nachbarhaus übergreift sowie Versicherung kann bei grob fahrlässigen Verstößen gegen Brandschutzvorschriften Leistung verweigern.

Häufige Brandursachen vermeiden

Elektrizität verursacht 30 Prozent aller Wohnungsbrände durch defekte Kabel Überlastung von Mehrfachsteckdosen und überhitzte Altgeräte, Prävention durch Elektroprüfung alle 10 Jahre, menschliches Fehlverhalten 25 Prozent durch unbeaufsichtigte Kerzen Rauchen im Bett und überhitztes Fett in der Pfanne, Heizgeräte 15 Prozent durch defekte Heizdecken und falsch betriebene Kaminöfen. Im Ernstfall Ruhe bewahren Feuerwehr 112 alarmieren Türen schließen gegen Rauchausbreitung, Flucht niedrig kriechen da Rauch aufsteigt, Aufzug nicht benutzen nur Treppe, Fenster öffnen und bemerkbar machen wenn Flucht nicht möglich, nach Evakuierung nicht in Gebäude zurück sowie Feuerlöscher nur bei kleinen Entstehungsbränden einsetzen eigene Sicherheit geht vor.

Siehe auch: Rauchmelder , Wohngebäudeversicherung , Fluchtweg

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