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Immobilien-ABC

Bürgschaft

Haftungsübernahme eines Bürgen für fremde Schuld eines Hauptschuldners

Bürgschaft ist ein Sicherungsvertrag bei dem der Bürge sich verpflichtet für die Schuld des Hauptschuldners einzustehen falls dieser nicht zahlt. Bei Baufinanzierung oft Eltern bürgen für Kind junge Käufer Ehepartner gegenseitig, Bank verlangt Bürgschaft bei schwacher Bonität Kreditnehmer, Bürge haftet persönlich unbegrenzt mit gesamtem Vermögen existenzielles Risiko, nur unterschreiben wenn finanzielle Folgen tragbar sowie ernste rechtliche Verpflichtung teils lebenslang.

Arten der Bürgschaft

Einfache Bürgschaft Ausfallbürgschaft Bürge zahlt erst nach Zwangsvollstreckung beim Hauptschuldner gescheitert Einrede Vorausklage Gläubiger muss zuerst vollstrecken häufigste Form bei privaten Bürgschaften, selbstschuldnerische Bürgschaft Verzicht Einrede Vorausklage sofort vollstreckbar Gläubiger kann direkt Bürgen in Anspruch nehmen Banken fordern meist diese Form. Höchstbetragsbürgschaft begrenzt Haftung auf festgelegten Höchstbetrag schützt vor unbegrenzter Haftung empfohlen bei privaten Bürgschaften Risiko kalkulierbar, Mietbürgschaft Eltern bürgen für Studenten junge Mieter Höhe drei Monatsmieten üblich sowie Bankbürgschaft Aval Bank übernimmt entgeltlich Provision 1 bis 3 Prozent jährlich.

Risiken für Bürgen

Unbegrenzte Haftung außer Höchstbetragsbürgschaft haftet gesamtes Vermögen Haus Sparkonten Einkommen Pfändung Gehalt Zwangsvollstreckung Immobilien bis Privatinsolvenz existenzbedrohend Familie, lange Laufzeit Darlehen 20 bis 30 Jahre Bürgschaft gilt gesamte Zeit bei Scheidung bleibt Bürgschaft bestehen. Bonitätsverschlechterung eigene Kreditfähigkeit leidet Bürgschaft Bank sieht als Verbindlichkeit Schufa eigener Kredit schwieriger teurer Immobilienkauf selbst behindert, Inanspruchnahme Hauptschuldner zahlt nicht Bürge muss zahlen oft überraschend Zahlungsunfähigkeit Bürge droht sowie Familie belastet Ersparnisse verloren.

Rechtliche Grundlagen

Schriftform Bürgschaft muss schriftlich erfolgen BGB § 766 mündliche Bürgschaft unwirksam Unterschrift eigenhändig erforderlich bei Ehegatten besondere Aufklärungspflicht, Sittenwidrigkeit wenn Bürge wirtschaftlich offensichtlich überfordert krasses Missverhältnis Einkommen Bürgschaftssumme Bürgschaft anfechtbar. Aufklärungspflicht Bank muss über Risiken aufklären besonders Ehegatten nahe Angehörige wirtschaftliche Verhältnisse Hauptschuldner offenlegen Hinweis unbegrenzte Haftung, Kündigung bei unbefristeten Dauerschuldverhältnis Miete Kündigungsfrist sechs Monate bei befristeten Darlehen keine Kündigung erst nach Rückzahlung sowie Freigabe.

Vor Unterschrift prüfen

Bonität Hauptschuldner ehrliche Einschätzung Zahlungsfähigkeit Einkommen Ausgaben realistisch stabil berufliche Situation sicher Finanzierungsplan durchgerechnet Puffer Vertrauen Person zuverlässig, eigene Leistungsfähigkeit kann ich zahlen falls Ernstfall Vermögen Einkommen ausreichend Reserve Familie Kinder Verpflichtungen. Höhe Bürgschaft Risiko tragbar begrenzen Höchstbetragsbürgschaft vereinbaren nicht unbegrenzt bürgen Teilbürgschaft statt Vollbürgschaft, Alternativen statt Bürgschaft Geldgeschenk Eigenkapital Grundschuld eigene Immobilie Lebensversicherung verpfänden sowie Mietbürgschaft über Versicherung statt privat.

Inanspruchnahme und Beendigung

Sofort reagieren Bank informiert Zahlungsforderung nicht ignorieren Rechtsanwalt konsultieren Kontakt Hauptschuldner Verhandlung Bank Ratenzahlung Stundung, Einwendungen prüfen Bürgschaft gültig formell Aufklärungspflicht verletzt Sittenwidrigkeit Verjährung dreijährig. Bürgschaft beenden Ablösung Hauptschuldner zahlt Restschuld komplett andere Sicherheit Bank akzeptiert Umschuldung anderer Kredit Verkauf Immobilie schriftliche Freigabeerklärung Bank, Tod Bürge Bürgschaft endet mit Tod Erben haften nicht höchstpersönlich Ausnahme selbstschuldnerische Bürgschaft sowie Nachlass Verbindlichkeit prüfen.

Siehe auch: Aval , Grundschuld , Bonität

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