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Immobilien-ABC

Erbschaft

Übergang von Vermögen und Verbindlichkeiten des Erblassers auf Erben nach Gesetz oder Testament

Erbschaft bezeichnet den gesamten Nachlass einer verstorbenen Person der auf Erben übergeht. Universalsukzession Erbe tritt vollständig in Rechtsposition des Erblassers, gesetzliche Erbfolge wenn kein Testament Verwandte und Ehegatten erben, gewillkürte Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag, Immobilien oft wertvollster Nachlassbestandteil Grundbuchberichtigung erforderlich, Erbschein als Legitimationsnachweis sowie Erbschaftsteuer bei größeren Vermögen.

Gesetzliche Erbfolge

Ordnungssystem erste Ordnung Abkömmlinge Kinder Enkel zweite Ordnung Eltern Geschwister dritte Ordnung Großeltern, nähere Ordnung schließt fernere aus. Ehegattenerbrecht neben Erben erster Ordnung ein Viertel Zugewinngemeinschaft erhöht auf ein Halb, Pflichtteil als Mindestbeteiligung trotz Enterbung Hälfte des gesetzlichen Erbteils Geldanspruch sowie innerhalb drei Jahren geltend machen.

Testament und Erbvertrag

Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben oder notariell beurkundet, Erbeinsetzung Vermächtnisse Auflagen Testamentsvollstreckung möglich, Testament jederzeit änderbar. Notarielles Testament höhere Rechtssicherheit erspart oft Erbscheinkosten, Erbvertrag bindende notarielle Vereinbarung typisch bei Unternehmensübergabe sowie Änderung nur durch beide Parteien.

Immobilien im Nachlass

Grundbuchberichtigung Eintragung des Erben als neuer Eigentümer Antrag beim Grundbuchamt, bei notariellem Testament Eröffnungsprotokoll genügt sonst Erbschein erforderlich, gebührenfrei innerhalb zwei Jahren. Erbengemeinschaft gemeinschaftliches Eigentum Verwaltung nur gemeinsam Verkauf einstimmig, Auseinandersetzung Realteilung Übernahme mit Abfindung oder Verkauf, Teilungsversteigerung bei Uneinigkeit sowie schnelle Lösung anstreben.

Erbschaftsteuer

Freibeträge Ehegatte 500000 Euro Kinder 400000 Euro Enkel 200000 Euro Geschwister Freunde nur 20000 Euro alle zehn Jahre nutzbar. Steuersätze Klasse I Ehegatte Kinder 7 bis 30 Prozent Klasse II Geschwister 15 bis 43 Prozent Klasse III Fremde 30 bis 50 Prozent, Familienheim Ehegatte steuerfrei Kinder bis 200 qm bei Selbstnutzung zehn Jahre sowie Gestaltung Steuerberater nutzen.

Vorsorge und Hinweise

Erbausschlagung bei überschuldetem Nachlass Frist sechs Wochen ab Kenntnis Erklärung gegenüber Nachlassgericht, Haftung als Erbe auch mit eigenem Vermögen beschränkbar durch Nachlassverwaltung. Lebzeitige Übertragung Schenkung mit Nießbrauchvorbehalt Steueroptimierung, Vorsorgevollmacht notariell für Immobiliengeschäfte sowie Checkliste nach Erbfall Sterbeurkunde Testament Grundbuch Steuer.

Siehe auch: Erbschein , Testament , Grundbuch

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