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Immobilien-ABC

Erbpacht

Umgangssprachlich für Erbbaurecht als langfristige Nutzung fremden Grundstücks gegen Erbbauzins

Erbpacht ist der volkstümliche Begriff für das Erbbaurecht, das Recht auf fremdem Grundstück ein Gebäude zu errichten ohne das Grundstück zu kaufen. Ermöglicht Eigenheim ohne teure Grundstücksinvestition, dauerhaft Erbbauzinszahlung 3 bis 6 Prozent vom Bodenwert jährlich, historisch echte Pacht heute seit 1919 als Erbbaurecht gesetzlich geregelt sowie typische Laufzeit 66 bis 99 Jahre.

Funktionsweise

Grundstückseigentümer meist Kirche Kommune Stiftung räumt Erbbaurecht ein, erhält laufenden Zins und behält Eigentum am Grundstück, erhält Gebäude nach Ablauf gegen Entschädigung. Erbbauberechtigter baut Haus zahlt Zins statt Kaufpreis, erwirbt Eigentum nur am Gebäude, kann vererben und verkaufen mit Zustimmung sowie muss nach Ablauf räumen oder verlängern.

Typische Erbpacht-Geber

Kirchen evangelisch katholisch große Grundbesitzer soziale Zielsetzung oft günstiger 2 bis 4 Prozent, Kommunen städtische Grundstücke Wohnungsbauförderung sozialer Wohnungsbau. Stiftungen und Private als Kapitalanlage oft höhere Zinsen 4 bis 6 Prozent sowie individuelle Vertragsgestaltung.

Vorteile und Nachteile

Geringere Anfangsinvestition 100000 bis 300000 Euro gespart Eigenkapital für Hausbau Zugang zu guten Lagen, Kirchen und Kommunen fördern Familien Bodenspekulation verhindert. Nachteile dauerhafte Belastung über 99 Jahre enorme Gesamtsumme, Verkauf nur mit Zustimmung, Beleihung eingeschränkt Bank vorsichtig sowie Heimfall bei Vertragsverstoß.

Kosten

Erbbauzins Beispiel Grundstück 200000 Euro bei 4 Prozent 8000 Euro jährlich 667 Euro monatlich, Anpassung alle 3 bis 5 Jahre nach Vertrag, über Laufzeit oft mehr als Kaufpreis. Finanzierung Bank-Bewertung vorsichtiger Beleihungswert 60 bis 70 Prozent statt 80 Prozent, Eigenkapital höher erforderlich Restlaufzeit unter 50 Jahre kritisch sowie KfW-Förderung auch möglich.

Tipps

Vertrag genau prüfen Laufzeit Zins Anpassungsklausel Zustimmungspflichten, Restlaufzeit mindestens 50 Jahre für Finanzierbarkeit, Zins verhandeln Anpassungsklausel begrenzen Kappungsgrenze. Verlängerungsoption sichern Entschädigung bei Heimfall regeln Zeitwert oder Verkehrswert, Vergleichsrechnung Erbpacht vs Kauf über gesamte Laufzeit sowie Anwalt einschalten.

Siehe auch: Erbbaurecht , Erbbaurechtzins , Grundstück

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