Erschließung umfasst die Anbindung eines Grundstücks an Infrastruktur. Straßen Gehwege sowie Anschlüsse Wasser Abwasser Strom Gas Telekommunikation, Voraussetzung für Bebaubarkeit und Nutzung, verursacht Erschließungsbeiträge für Eigentümer 10 bis 100 Euro pro qm je Region sowie rechtlich geregelt Baugesetzbuch Kommunalabgabengesetze.
Arten der Erschließung
Verkehrserschließung Straßen Wege Zufahrten öffentliche Straße durch Gemeinde oder private Erschließungsstraße, Wasserversorgung Anschluss Trinkwassernetz Hausanschluss Eigentümersache. Abwasserentsorgung Anschluss Kanalisation oder Kleinkläranlage ländlich, Energieversorgung Strom Gas Fernwärme Netzbetreiber, Telekommunikation Internet Glasfaser sowie digitale Infrastruktur Standortfaktor.
Erschließungsträger
Gemeinde plant finanziert baut Infrastruktur legt Beiträge auf Eigentümer um, Bauträger übernimmt bei Neubaugebiet Kosten in Grundstückspreisen einkalkuliert. Versorgungsunternehmen Stadtwerke investieren Netzausbau finanzieren über Anschlussbeiträge, Eigentümergemeinschaft private Erschließung Straße gemeinsam Instandhaltung Kosten teilen sowie Verkehrssicherungspflicht beachten.
Erschließungsbeiträge
Erstattung Herstellungskosten anteilig nach Grundstücksfläche Geschossflächenzahl, einmalig fällig nach Fertigstellung Bescheid Gemeinde Zahlungsfrist 4 Wochen, Ratenzahlung möglich 3 bis 10 Jahre. Befreiung bei Altanlieger Härtefallregelung selten, Ablösung vor Beitragsentstehung Vorauszahlung oft Rabatt 10 bis 20 Prozent sowie Teilbeiträge Wasser Abwasser Straße separate Positionen.
Prüfung vor Grundstückskauf
Erschließungszustand bei Gemeinde Bauamt klären voll oder teilerschlossen fehlende Anschlüsse anstehende Maßnahmen, schriftliche Auskunft einholen. Kaufvertrag Erschließungsklausel wer übernimmt Beiträge Kaufpreis mindern bei unklarem Zustand, Bebauungsplan Versorgungszusagen prüfen sowie Altlasten Bodengutachten Kampfmittel Leitungen.
Steuerliche Behandlung
Anschaffungskosten erhöhen Grundstückswert bei Vermietung abschreibbar 2 Prozent jährlich, bei Eigennutzung nicht absetzbar, bei Verkauf Anschaffungskosten mindern Spekulationsgewinn. Außergewöhnliche Belastungen begrenzt bei Zwangsanfall, gewerblich Vorsteuerabzug sowie Nachweise Rechnungen aufbewahren Steuerberater.
Siehe auch: Anliegerkosten , Bebauungsplan , Grundstückskosten