Energieeinsparverordnung (EnEV) war bis 2020 die zentrale Vorschrift für energetisches Bauen in Deutschland. Sie regelte Anforderungen an Wärmedämmung, Heizung und Energieausweise. Seit November 2020 ist die EnEV im Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufgegangen.
Historische Entwicklung
EnEV 2002: Erste Fassung, ersetzte Wärmeschutzverordnung. EnEV 2009: Verschärfte Anforderungen um 30 Prozent. EnEV 2014/2016: Weitere Verschärfungen. GEG 2020: Ablösung durch Gebäudeenergiegesetz.
Wesentliche Inhalte
Primärenergiebedarf: Höchstwerte für Neubauten und Sanierung. Transmissionswärmeverlust: Anforderungen an die Gebäudehülle. Anlagentechnik: Mindeststandards für Heizung und Warmwasser. Energieausweis: Pflicht bei Verkauf und Vermietung.
Übergang zum GEG
Zusammenführung: EnEV, EnEG und EEWärmeG vereint. Inhaltliche Kontinuität: Anforderungsniveau zunächst beibehalten. Neue Anforderungen: GEG wurde seitdem weiterentwickelt. Bestandsschutz: Altanlagen nach früherer EnEV weiter zulässig.
Siehe auch: Energieausweis , Dämmung , KfW-Förderung