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Immobilien-ABC

Erbbaurechtzins

Laufende jährliche Zahlung des Erbbauberechtigten an den Grundstückseigentümer für Grundstücksnutzung

Erbbaurechtzins ist das Entgelt, das der Erbbauberechtigte dem Grundstückseigentümer für die Überlassung des Grundstücks regelmäßig zahlt. Dauerhafte monatliche Belastung 200 bis 600 Euro zusätzlich zur Hausfinanzierung, Anpassung alle 3 bis 5 Jahre möglich, beeinflusst Gesamtkosten des Wohnens erheblich sowie über Laufzeit oft mehr als Grundstückskauf.

Höhe

Berechnung als Prozentsatz vom Grundstückswert üblich 3 bis 6 Prozent jährlich, Beispiel Grundstück 200000 Euro bei 4 Prozent 8000 Euro jährlich 667 Euro monatlich. Kirchliche Grundstücke oft günstiger 2 bis 4 Prozent, kommunale 3 bis 5 Prozent, private oft höher 4 bis 6 Prozent sowie Lage Bodenwert Restlaufzeit beeinflussen Höhe.

Anpassung

Wertsicherungsklausel im Vertrag regelt Anpassung Intervall alle 3 bis 5 Jahre, Bezugsgröße meist Verbraucherpreisindex oder Bodenwert-Entwicklung. Beispiel 3 Prozent Inflation führt zu 3 Prozent Erhöhung, Deckelung möglich Kappungsgrenze vereinbaren sowie einseitige Erhöhung nicht möglich nur nach Vertrag.

Vergleich Kauf vs Erbbaurecht

Grundstückskauf hohe Einmalinvestition danach keine laufenden Kosten Wertsteigerung beim Eigentümer. Erbbaurecht keine Anfangsinvestition aber laufende Kosten 3000 bis 10000 Euro jährlich, Beispiel 80 Jahre 8000 Euro mal 80 640000 Euro ohne Anpassung mit Inflation deutlich mehr sowie Kauf langfristig oft günstiger.

Steuerliche Behandlung

Erbbauberechtigter bei Eigennutzung nicht absetzbar bei Vermietung als Werbungskosten absetzbar Grundsteuer zusätzlich. Grundstückseigentümer Einnahmen steuerpflichtig bei Privatperson Vermietung und Verpachtung bei Kirche oft steuerfrei sowie Abschreibung nicht möglich kein Wertverlust Grundstück.

Tipps Vertragsgestaltung

Zins niedrig verhandeln jeder Prozentpunkt zählt über Jahrzehnte, Anpassungsklausel prüfen Deckelung vereinbaren max 10 Prozent pro Anpassung. Lange Laufzeit mindestens 99 Jahre Verlängerungsoption sichern, Entschädigung bei Heimfall festlegen Zeitwert sowie Zustimmungsregeln klar definieren Verkauf Belastung Umbau.

Siehe auch: Erbbaurecht , Grundstück , Bodenrichtwert

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