GEG (Gebäudeenergiegesetz) ist seit November 2020 die maßgebliche Vorschrift für energetische Anforderungen an Gebäude. Es vereint die frühere EnEV, das EnEG und das EEWärmeG. Das GEG regelt Neubaustandards, Sanierungspflichten und den Einsatz erneuerbarer Energien.
Wesentliche Anforderungen
Neubau: Mindeststandard entspricht KfW-Effizienzhaus 55 (ab 2024). Heizung: 65 Prozent erneuerbare Energien ab 2024 bei Neubauten. Energieausweis: Pflicht bei Verkauf und Vermietung. Nachrüstpflichten: Bestimmte Anforderungen auch für Bestandsgebäude.
Sanierungspflichten
Heizungsaustausch: Alte Öl- und Gasheizungen mit Fristen. Dämmung: Bei Austausch von Bauteilen, nicht generell. Eigentümerwechsel: Nachrüstpflichten bei Verkauf. Ausnahmen: Für bestimmte Bestandsgebäude und Denkmal.
Förderung
KfW-Programme: Für Neubau und Sanierung über GEG-Standard. BAFA: Förderung für Heizungstausch und Einzelmaßnahmen. Steuerliche Förderung: 20 Prozent der Kosten über drei Jahre. Beratung: Geförderte Energieberatung empfohlen.
Siehe auch: Energieausweis , KfW-Förderung , Dämmung