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Immobilien-ABC

Gemarkung

Vermessungstechnische Einheit zur Gliederung des Grundstückskatasters

Gemarkung ist eine räumliche Gliederungseinheit im Liegenschaftskataster. Sie fasst mehrere Flurstücke zusammen und trägt einen eigenen Namen, meist identisch mit dem Ortsnamen. Die Gemarkung ist Bestandteil der eindeutigen Grundstücksbezeichnung im Grundbuch.

Katasterstruktur

Gemarkung: Oberste Gliederungsebene mit eigenem Namen. Flur: Untereinheit der Gemarkung, nummeriert. Flurstück: Einzelne Parzelle mit eigener Nummer. Bezeichnung: Gemarkung, Flur, Flurstück ergibt eindeutige Kennung.

Praktische Bedeutung

Grundbuch: Grundstücke werden nach Gemarkung geführt. Kaufvertrag: Vollständige Bezeichnung im Vertrag erforderlich. Baugenehmigung: Gemarkungsangabe im Bauantrag. Vermessung: Katasteramt führt Gemarkungsverzeichnis.

Grenzen und Änderungen

Historisch: Gemarkungsgrenzen oft seit Jahrhunderten unverändert. Gebietsreform: Können bei Gemeindereformen angepasst werden. Umbenennung: Selten, meist bei Gemeindezusammenlegung. Flurstücksverschmelzung: Verändert nicht die Gemarkung.

Siehe auch: Grundbuch , Flurstück , Kataster

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