Geltungsdauer bezeichnet den zeitlichen Umfang der Wirksamkeit von Verträgen Genehmigungen oder Rechten. Befristung gesetzlich vorgegeben vertraglich vereinbart oder behördlich festgesetzt, Baugenehmigung typisch drei Jahre, Mietverträge grundsätzlich unbefristet, Erbbaurechte 50 bis 99 Jahre, Verlängerungsmöglichkeiten vor Ablauf prüfen sowie Fristenmanagement als wichtige Aufgabe.
Baugenehmigungen
Übliche Geltungsdauer drei Jahre ab Bekanntgabe, Baubeginn muss innerhalb der Frist erfolgen, Erlöschen bei Fristablauf ohne Baubeginn, Baugrubenaushub als Baubeginn ausreichend, Unterbrechung über ein Jahr kritisch. Verlängerung vor Ablauf beantragen um ein bis zwei Jahre, Voraussetzung keine wesentliche Änderung des Baurechts, geänderte Rechtslage kann Verlängerung ausschließen sowie proaktives Fristenmanagement empfehlenswert.
Mietverträge
Wohnraummietverträge grundsätzlich unbefristet, Befristung nur aus bestimmten Gründen nach § 575 BGB, Eigenbedarf oder beabsichtigte Baumaßnahmen, fehlende Begründung macht Befristung unwirksam. Gewerbemietverträge frei befristbar, typisch fünf bis zehn Jahre, Schriftform für Verträge über ein Jahr erforderlich, Verlängerungsoptionen üblich sowie flexible Gestaltung bei Gewerbe.
Erbbaurechte
Übliche Laufzeiten 50 bis 99 Jahre, Heimfall an Grundstückseigentümer bei Zeitablauf, Restlaufzeit beeinflusst Wert erheblich, kurze Restlaufzeit mindert Verkehrswert, Finanzierung schwierig. Verlängerungsanspruch nach § 31 ErbbauRG, Erbbauzins wird neu verhandelt, frühzeitige Verhandlungen Jahre vor Ablauf sowie rechtliche Beratung sinnvoll.
Vorkaufsrechte und Bebauungsplan
Vertragliche Vorkaufsrechte meist befristet fünf bis zehn Jahre, dingliches Vorkaufsrecht im Grundbuch wirkt gegen Rechtsnachfolger, gemeindliches Vorkaufsrecht Ausübungsfrist zwei Monate. Bebauungspläne grundsätzlich unbefristet bis Änderung, Veränderungssperre befristet zwei bis maximal vier Jahre sowie Planungsrecht als dauerhaftes Instrument.
Praktische Hinweise
Fristenkalender für wichtige Geltungsfristen führen, Baugenehmigungen mit Ablaufdatum notieren, Verlängerungsanträge rechtzeitig, Mietvertragsfristen überwachen, Erbbaurecht-Restlaufzeit beobachten. Bei Kauf Restlaufzeiten prüfen, Genehmigungsstatus klären, Gewerbemietverträge auf Restlaufzeit analysieren sowie Geltungsfristen als Teil der Kaufprüfung.
Siehe auch: Mietvertrag , Erbbaurecht , Baugenehmigung