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Immobilien-ABC

Gemeinschaftseigentum

Allen Wohnungseigentümern gemeinsam gehörendes Eigentum

Gemeinschaftseigentum bezeichnet nach WEG das Miteigentum aller Wohnungseigentümer am Grundstück sowie an Gebäudeteilen die nicht Sondereigentum sind. Tragende Wände Decken Dach Fassade, Treppenhaus Flure Aufzug, Heizungsanlage Versorgungsleitungen, Außenanlagen, Verwaltung durch Eigentümergemeinschaft, Kosten nach Miteigentumsanteilen verteilt sowie rechtliche Grundlage für das Zusammenleben.

Rechtliche Grundlagen

WEG Reform 2020 als zentrale Rechtsgrundlage, alles was nicht Sondereigentum ist fällt ins Gemeinschaftseigentum, Teilungserklärung konkretisiert Zuordnung, Änderung nur durch Vereinbarung aller Eigentümer. Abgrenzung oft komplex, tragende Wand in Wohnung ist Gemeinschaftseigentum, Bodenbelag Sondereigentum aber Estrich Gemeinschaftseigentum, Fensterrahmen Gemeinschaftseigentum sowie Verständnis wichtig für Rechte und Pflichten.

Wesentliche Bestandteile

Grundstück gehört allen im Verhältnis der Miteigentumsanteile, konstruktive Gebäudeteile tragende Wände Stützen Decken, Dachkonstruktion Fassade mit Dämmung, Fundament Kelleraußenwände. Zugänge Hauseingang Treppenhaus Flure Aufzug, Tiefgarage wenn nicht Sondereigentum, Müllraum Waschküche. Technische Anlagen Heizung Warmwasser Kaltwasserleitungen bis Wohnung, Stromleitungen für Gemeinschaftsstrom sowie Infrastruktur für alle Einheiten.

Verwaltung

Eigentümergemeinschaft verwaltet gemeinsam, Verwalter wird bestellt und beauftragt, Eigentümerversammlung als oberstes Beschlussorgan mindestens jährlich, Beschlüsse nach Mehrheitsprinzip. Verwalter organisiert Instandhaltung beauftragt Handwerker, Verkehrssicherungspflicht, Versicherungen, Wirtschaftsplan und Hausgeld, Jahresabrechnung, Instandhaltungsrücklage sowie professionelle Verwaltung für geordnete Verhältnisse.

Kostentragung

Anteilige Kostentragung nach Miteigentumsanteilen Grundsatz, abweichende Vereinbarungen möglich nach Wohnfläche oder Personenzahl, verbrauchsabhängig für Heizung, Aufzugkosten oft nach Stockwerken. Hausgeld als monatliche Vorauszahlung umfasst Betriebskosten Heizkosten Verwaltervergütung Instandhaltungsrücklage Versicherung Allgemeinstrom Grundsteuer sowie laufende Verpflichtung.

Praktische Hinweise

Vor Kauf Teilungserklärung lesen, Zustand besichtigen, Protokolle der Versammlungen einsehen, Instandhaltungsrücklage erfragen kritisch, geplante Sanierungen und Kosten, Qualität der Verwaltung prüfen. Als Eigentümer an Versammlungen teilnehmen, Stimmrecht nutzen, Mängel melden, Hausordnung einhalten, Sonderumlagen einplanen sowie aktive Beteiligung sichert Werterhalt.

Siehe auch: Sondereigentum , Teilungserklärung , Hausgeld

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