Genossenschaft im Immobilienbereich bezeichnet meist Wohnungsgenossenschaften, bei denen Mitglieder ein Nutzungsrecht an Genossenschaftswohnungen erwerben. Sie sind keine Eigentümer, sondern haben ein dauerhaftes Wohnrecht gegen Genossenschaftsanteile und Nutzungsentgelt.
Mitgliedschaft
Genossenschaftsanteile: Einmaliger Erwerb für Nutzungsrecht. Nutzungsentgelt: Vergleichbar mit Miete, oft günstiger. Wohnrecht: Dauerhaft, kann nicht gekündigt werden (außer bei Pflichtverletzung). Mitbestimmung: Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Vorteile
Sicherheit: Lebenslanges Wohnrecht für Mitglieder. Kosten: Oft unter marktüblicher Miete. Gemeinschaft: Soziales Miteinander gefördert. Wertsteigerung: Anteile können im Wert steigen.
Nachteile
Kapitalbindung: Genossenschaftsanteile binden Kapital. Kein Eigentum: Keine Verfügung über die Wohnung. Wartelisten: Bei begehrten Genossenschaften lange Wartezeiten. Eingeschränkte Individualität: Umbaurechte begrenzt.
Siehe auch: Mietvertrag , Wohnungseigentum , Sozialwohnung