Immobilienbewertung ist die systematische Ermittlung des Marktwerts einer Immobilie nach anerkannten Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV. Für Eigentümer und Käufer relevant da sie den realistischen Kaufpreis bestimmt, Grundlage für Bankfinanzierungen ist und bei Erbschaft Scheidung oder Steuer den maßgeblichen Wert festlegt.
Bewertungsverfahren
Vergleichswertverfahren ermittelt Wert aus Kaufpreisen vergleichbarer Immobilien, beste Methode bei ausreichend Vergleichsobjekten, für Eigentumswohnungen und Reihenhäuser ideal. Ertragswertverfahren ermittelt Wert aus nachhaltig erzielbaren Erträgen, für vermietete Objekte und Gewerbeimmobilien. Sachwertverfahren ermittelt Wert aus Herstellungskosten, für selbstgenutzte Einfamilienhäuser wenn kein Ertrag und keine Vergleiche vorhanden.
Wertbeeinflussende Faktoren
Lage als wichtigster Faktor mit Makrolage Region Stadt Stadtteil und Mikrolage Straße Nachbarschaft. Gebäude mit Baujahr Bauqualität Modernisierungsgrad Energieeffizienz. Grundstück mit Größe Zuschnitt Bebaubarkeit Erschließung. Rechtliche Faktoren wie Grundbuchbelastungen Denkmalschutz Mietverhältnisse.
Gutachterarten und Kosten
Kurzgutachten 2 bis 5 Seiten nicht gerichtsfest 300 bis 800 Euro für Kaufentscheidung. Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV umfassend gerichtsfest 1500 bis 3000 Euro für Erbschaft Scheidung Steuer. Beleihungswertgutachten für Banken konservativer als Verkehrswert. Öffentlich bestellte Sachverständige höchste Qualifikation für Gerichtsverfahren.
Anlässe und Finanzierung
Kauf und Verkauf für realistische Preisfindung, Finanzierung für Beleihungswertermittlung, Erbschaft für Erbschaftsteuer und Erbauseinandersetzung, Scheidung für Zugewinnausgleich. Beleihungswert meist 80 bis 90 Prozent des Verkehrswerts, Basis für Kreditentscheidung.
Siehe auch: Verkehrswert , Bodenrichtwert , Sachverständiger