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Immobilien-ABC

Immobilienerbe

Übertragung von Immobilien durch Erbfall oder vorweggenommene Erbfolge mit steuerlichen Bewertungsregeln und Gestaltungsmöglichkeiten

Immobilienerbe bezeichnet den Erwerb von Immobilien durch Erbschaft oder Schenkung mit besonderer steuerlicher Bewertung. Für Erben und Erblasser relevant da steuerliche Bewertung oft unter Verkehrswert liegt, Freibeträge alle 10 Jahre neu nutzbar sind und durch geschickte Gestaltung erhebliche Steuerersparnisse möglich.

Freibeträge und Steuerklassen

Persönliche Freibeträge für Ehepartner 500000 Euro, Kinder 400000 Euro, Enkel 200000 Euro, alle übrigen 20000 Euro. Steuerklassen bestimmen Steuersatz von 7 bis 50 Prozent je nach Verwandtschaftsgrad und Wert. Freibeträge alle 10 Jahre erneut nutzbar bei Schenkung, Versorgungsfreibetrag für Ehepartner zusätzlich 256000 Euro.

Steuerbefreiungen

Familienheim für Ehepartner komplett steuerfrei wenn selbst bewohnt, 10 Jahre Selbstnutzung erforderlich, keine Größenbeschränkung. Familienheim für Kinder steuerfrei bis 200 m² Wohnfläche, 10 Jahre Selbstnutzung, unverzüglicher Einzug nach Erbfall. Vermietete Grundstücke mit automatischem 10 Prozent Bewertungsabschlag.

Vorweggenommene Erbfolge

Schenkung zu Lebzeiten nutzt Freibeträge alle 10 Jahre erneut, schrittweise Übertragung möglich, Wertzuwachs beim Beschenkten steuerfrei. Nießbrauchsvorbehalt reduziert steuerlichen Wert erheblich, Schenker behält Nutzung und Einnahmen. Wohnrecht als Alternative mit geringerem Kapitalwert.

Erbengemeinschaft und Pflichtteil

Erbengemeinschaft entsteht bei mehreren Erben mit gemeinschaftlichem Eigentum, Verwaltung nur gemeinschaftlich möglich, Verkauf nur einstimmig. Pflichtteil für enterbte Abkömmlinge beträgt Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch. Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen innerhalb 10 Jahren vor Erbfall.

Siehe auch: Erbpacht , Nießbrauch , Grunderwerbsteuer

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