Immobilienkaufvertrag ist ein Vertrag über Kauf eines Grundstücks einer Eigentumswohnung oder Erbbaurechts der notarieller Beurkundung bedarf. Regelt alle wesentlichen Bedingungen des Eigentumserwerbs, schafft Rechtssicherheit durch notarielle Form, ohne Beurkundung nach Paragraph 311b BGB nichtig.
Wesentliche Vertragsinhalte
Vertragsparteien mit vollständigen Namen Anschriften Geburtsdaten. Kaufgegenstand mit Grundbuchbezeichnung Flurstück Grundstücksgröße Gebäudebeschreibung. Kaufpreis mit Zahlungsmodalitäten Fälligkeit und Finanzierungsvollmacht für Grundschuldbestellung. Besitzübergang als Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs, ab dann Nutzen und Lasten beim Käufer.
Abwicklung nach Beurkundung
Notar beantragt Auflassungsvormerkung zum Käuferschutz, holt Genehmigungen ein Vorkaufsrecht Gemeinde, beschafft Löschungsunterlagen für alte Grundschulden. Fälligkeitsmitteilung an Käufer wenn alle Voraussetzungen erfüllt. Käufer zahlt Kaufpreis bei Fälligkeit, Grunderwerbsteuer nach Bescheid, bestellt Grundschuld für Finanzierung.
Auflassungsvormerkung
Sichert Käuferanspruch auf Eigentumserwerb, schützt vor Zwischenverfügungen und weiteren Belastungen, Rangwahrung für Grundschuld des Käufers. Eintragung durch Grundbuchamt in 1 bis 2 Wochen, Verfügungen entgegen Vormerkung unwirksam auch gegen Gläubiger und Insolvenzverwalter.
Gewährleistung und Kosten
Gebrauchte Immobilien meist mit Gewährleistungsausschluss, arglistig verschwiegene Mängel ausgenommen. Neubau und Bauträger mit gesetzlicher Gewährleistung 5 Jahre nach BGB. Nebenkosten gesamt 10 bis 15 Prozent mit Grunderwerbsteuer 3,5 bis 6,5 Prozent, Notar und Grundbuchamt 1,5 bis 2 Prozent.
Siehe auch: Notar , Auflassungsvormerkung , Grunderwerbsteuer