Indexmietvertrag ist ein Mietvertrag, bei dem die Miete an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex gekoppelt ist. Bei Steigerung des Index kann die Miete entsprechend angehoben werden. Diese Vertragsform bietet dem Vermieter Inflationsschutz und dem Mieter Planbarkeit.
Funktionsweise
Bezugsgröße: Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. Anpassungszeitpunkt: Nach festgelegten Intervallen oder bei Schwellwert. Berechnung: Prozentuale Indexänderung auf Miete übertragen. Schriftform: Vereinbarung muss im Mietvertrag festgehalten sein.
Vorteile für Vermieter
Inflationsschutz: Miete entwickelt sich mit allgemeiner Preissteigerung. Keine Mietspiegelprüfung: Unabhängig von ortsüblicher Vergleichsmiete. Einfache Anpassung: Automatisch nach vereinbartem Modus. Langfristig: Erhalt der Mietrendite gesichert.
Einschränkungen
Keine Modernisierungsumlage: Während Indexmietzeit nicht zulässig. Keine Mieterhöhung nach Mietspiegel: Index ist ausschließlich. Rückgang: Auch Mietminderung bei fallendem Index möglich. Mindestdauer: Ein Jahr zwischen Anpassungen.
Siehe auch: Mietvertrag , Mietspiegel , Staffelmiete