Kataster bezeichnet das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke einer Gemeinde oder eines Bezirks mit ihren Größen, Grenzen, Nutzungsarten und Eigentumsverhältnissen. Das Kataster wird vom Katasteramt geführt und bildet zusammen mit dem Grundbuch die rechtliche und geometrische Grundlage des Grundstücksverkehrs. Die Eintragungen im Kataster haben beschreibenden Charakter und dokumentieren den tatsächlichen Zustand der Grundstücke.
Bestandteile des Katasters
Das Kataster umfasst die Liegenschaftskarte, die die Lage und Form der Grundstücke maßstabsgetreu darstellt, sowie das Liegenschaftsbuch mit den zugehörigen beschreibenden Daten wie Flurnummer, Flurstücksnummer, Größe und Nutzungsart. Jedes Grundstück erhält eine eindeutige Nummer, die sogenannte Flurstücknummer, die eine zweifelsfreie Identifizierung ermöglicht. Diese Nummer findet sich auch im Grundbuch als Verbindung zwischen beiden Registern.
Bedeutung für Immobilientransaktionen
Für Grundstückskäufe und Immobiliengeschäfte ist das Kataster unverzichtbar. Es liefert präzise Angaben über Grundstücksgrenzen, Größen und Lage und dient als Grundlage für Kaufverträge, Teilungen und Zusammenlegungen. Der Katasterplan , auch Flurkarte genannt, visualisiert die Grundstücke und ihre Nachbarschaft. Abweichungen zwischen Kataster und tatsächlicher Nutzung müssen im Rahmen von Vermessungen geklärt werden.
Aktualität und Änderungen
Das Kataster wird fortlaufend aktualisiert, wenn sich Grundstücksgrenzen durch Teilung, Zusammenlegung oder Grenzbereinigung ändern. Auch Veränderungen der Bebauung und Nutzungsart werden erfasst. Eigentümer sind verpflichtet, Änderungen zu melden. Auskünfte aus dem Kataster können beim zuständigen Katasteramt eingeholt werden und sind für jeden zugänglich, der ein berechtigtes Interesse nachweist.
Siehe auch: Grundbuch , Katasterplan , Flurstück