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Immobilien-ABC

Kaufoption

Verbindliches Kaufrecht zu festgelegten Bedingungen innerhalb einer bestimmten Frist gegen Zahlung einer Optionsprämie

Kaufoption ist ein vertraglich vereinbartes Recht eine Immobilie zu festgelegtem Preis innerhalb einer Frist zu erwerben. Im Gegensatz zum Vorkaufsrecht verpflichtet Option Verkäufer zum Verkauf wenn Optionsberechtigter ausübt, typisch bei Projektentwicklungen Bauträger sichern Grundstücke oder bei Mietverträgen Mieter Option Kauf.

Arten von Kaufoptionen

Einseitige Kaufoption: nur Käufer hat Wahlrecht, Verkäufer verpflichtet, Käufer zahlt Optionsprämie meist 5 bis 10 Prozent Kaufpreis, bei Nichtausübung Prämie verloren, bei Ausübung meist angerechnet auf Kaufpreis. Gegenseitige Option beide Seiten Ausübungsrecht selten bei Immobilien. Call-Option Käufer Recht zu kaufen Standard, Put-Option Verkäufer Recht zu verkaufen selten.

Rechtliche Ausgestaltung

Schuldrechtlich als Vorvertrag nur Parteien gebunden, nicht im Grundbuch eingetragen, bei Verkauf Dritten nur Schadensersatz möglich. Dinglich als Vormerkung Grundbuch eingetragen, wirkt gegen jeden Erwerber absoluter Schutz, Kosten Notar Grundbuch 0,5 bis 1 Prozent. Formvorschrift: Option auf Immobilie notarielle Beurkundung erforderlich, ohne Notar unwirksam.

Optionsprämie und Ausübung

Höhe Optionsprämie Verhandlungssache typisch 5 bis 10 Prozent, bei langer Frist höher 15 bis 20 Prozent. Ausübungsfrist meist 6 Monate bis 3 Jahre, typisch 12 bis 24 Monate. Ausübungserklärung schriftlich per Einschreiben innerhalb Frist, nach Erklärung Kaufvertrag zustande. Bedingungen möglich wie Baugenehmigung oder Finanzierungszusage.

Einsatzgebiete

Projektentwicklung: Bauträger sichert Grundstück vor Baugenehmigung, vermeidet Kapitalbindung, bei Scheitern Projekt nur Prämie verloren. Gewerbemiete: Mieter Option Kauf nach erfolgreicher Geschäftsentwicklung, Kaufpreis vorher festgelegt. Erbengemeinschaft: Miterbe Option Anteil kaufen vor Verkauf an Dritte.

Steuerliche Behandlung

Grunderwerbsteuer fällt erst bei Optionsausübung an, bemessen auf Kaufpreis abzüglich angerechneter Prämie. Optionsprämie: Verkäufer steuerpflichtige Einnahme sofort, Käufer absetzbar wenn geschäftlich. Spekulationssteuer: Option gilt als Anschaffung, 10-Jahres-Frist beginnt bei Optionsausübung nicht bei Vereinbarung.

Siehe auch: Vorkaufsrecht , Ankaufsrecht , Kaufvertrag

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