Kaufpreiszahlung ist die Übertragung des Kaufpreises vom Käufer an Verkäufer beim Immobilienkauf. Erfolgt nach notariellem Kaufvertrag über Treuhandkonto Notar Anderkonto, erst wenn Auflassungsvormerkung eingetragen und Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, schützt beide Parteien vor Risiken.
Ablauf der Kaufpreiszahlung
Kaufvertrag notariell beurkundet als rechtliche Grundlage, Auflassungsvormerkung beantragt Notar zur Käufersicherung gegen Doppelverkauf. Kaufpreisfälligkeit erst nach Vormerkung-Eintragung, Käufer zahlt auf Anderkonto. Notar prüft alle Auszahlungsvoraussetzungen, dann Auszahlung an Verkäufer. Dauer Abwicklung typisch 4 bis 8 Wochen nach Beurkundung.
Auszahlungsvoraussetzungen
Auflassungsvormerkung eingetragen Grundbuch Käufer gesichert. Löschungsbewilligungen alle alten Grundschulden Hypotheken müssen vorliegen. Vorkaufsrechtsverzicht Gemeinde wenn öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht besteht Prüffrist 2 Monate. Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt bei gewerblichen Verkäufern. Weitere Bedingungen individuell im Kaufvertrag möglich.
Zahlungsmodalitäten
Anderkonto Standard sicher für beide Parteien, Überweisung Käufer auf Notaranderkonto mit Verwendungszweck. Direktzahlung an Verkäufer möglich wenn vereinbart aber riskant, nur bei lastenfrei nachweislich. Ratenzahlung selten bei Immobilien, wenn vereinbart dann Grundschuld zur Absicherung Verkäufer erforderlich.
Finanzierung und Auszahlung
Darlehen Bank Auszahlung nach Kaufvertrag und Eintragung Grundschuld, Bereitstellungszinsen bei Verzögerung. Bank zahlt direkt auf Notaranderkonto. Eigenkapital Käufer zahlt anteilig meist 10 bis 30 Prozent. Kaufnebenkosten zusätzlich aus Eigenkapital: Grunderwerbsteuer, Notar, Makler nicht finanzierbar.
Sicherheit durch Treuhandabwicklung
Käuferschutz: Geld nur Auszahlung wenn Vormerkung eingetragen, kein Risiko Doppelverkauf oder Gläubigerpfändung. Verkäuferschutz: Zahlung sicher wenn Voraussetzungen erfüllt, notarielle Urkunde als Vollstreckungstitel. Notaranderkonto getrennt vom Vermögen Notar insolvenzgeschützt, Einlagensicherung wie Privatkonten.
Siehe auch: Anderkonto , Notar , Auflassungsvormerkung