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Immobilien-ABC

Kaufvertrag

Rechtlich bindende notarielle Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer über Eigentumswechsel einer Immobilie

Kaufvertrag ist die rechtliche Vereinbarung über Eigentumswechsel einer Immobilie. Regelt Kaufpreis Zahlungsmodalitäten Übergabetermin Gewährleistung, bei Immobilien notarielle Beurkundung Pflicht nach BGB, bindet beide Parteien nach Unterschrift als Grundlage der Eigentumsübertragung im Grundbuch.

Inhalt Kaufvertrag

Vertragsparteien: Verkäufer Käufer vollständige Namen Adressen Geburtsdaten, bei Ehepaaren beide Partner, bei Gesellschaften Vertretungsberechtigung. Kaufgegenstand: Grundbuch-Angaben Gemarkung Flur Flurstück, Größe Ausstattung Inventar separat. Kaufpreis: Gesamtbetrag Zahlungsmodalitäten Fälligkeit, Inventar separat ausweisen spart Grunderwerbsteuer. Übergabetermin: Schlüsselübergabe nach Kaufpreiszahlung.

Notarielle Beurkundung

Formpflicht gesetzlich BGB Paragraph 311b, nur durch Notar gültig, Schutz vor Übereilung. Ablauf: beide Parteien anwesend, Vertrag vorlesen, Verständnisfragen klären, Unterschrift beider Parteien. Kosten: Notar 1 bis 1,5 Prozent Kaufpreis plus Grundbuch 0,5 Prozent nach GNotKG. Nach Beurkundung rechtlich bindend, kein Widerrufsrecht bei Immobilien.

Auszahlungsvoraussetzungen

Auflassungsvormerkung eingetragen zum Käuferschutz. Löschungsbewilligungen alte Grundschulden für lastenfreie Übergabe. Vorkaufsrechtsverzicht Gemeinde bei öffentlich-rechtlichem Vorkaufsrecht Frist 2 Monate. Genehmigungen wenn erforderlich Landwirtschaft Denkmalschutz. Finanzierungsvorbehalt optional: Rücktritt wenn kein Kredit innerhalb 4 bis 6 Wochen.

Gewährleistung und Haftung

Sachmängelhaftung: Verkäufer haftet 5 Jahre ab Übergabe, Käufer kann mindern nachbessern zurücktreten. Haftungsausschluss bei Privatverkauf üblich verkauft wie besichtigt, versteckte Mängel bei Arglist trotzdem Haftung. Bausachverständiger vor Kauf empfohlen 500 bis 1500 Euro für Sicherheit.

Besondere Klauseln

Finanzierungsvorbehalt: Käufer Rücktritt wenn kein Kredit, Frist 4 bis 6 Wochen. Inventarklausel: Einbauküche separat keine Grunderwerbsteuer. Vorkaufsrecht Dritte: Mieter Gemeinde Ausübungsfrist 2 Monate. Vertragsstrafe bei Verzug: Käufer zahlt nicht 10 Prozent, Verkäufer übergibt nicht 5 bis 10 Prozent.

Siehe auch: Notar , Auflassungsvormerkung , Kaufnebenkosten

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