Kaution bezeichnet die Geldsumme, die der Mieter dem Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses als Sicherheit für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten hinterlegt. Die Kaution dient dem Vermieter als Absicherung für Schäden an der Mietsache, ausstehende Miet- oder Nebenkostenzahlungen sowie für offene Forderungen bei Beendigung des Mietverhältnisses. Sie wird nach Vertragsende unter Abzug etwaiger berechtigter Ansprüche zurückgezahlt.
Höhe und Zahlung
Die gesetzlich zulässige Höhe der Kaution beträgt maximal drei Monatsmieten der Nettokaltmiete. Die Zahlung kann in drei gleichen monatlichen Raten erfolgen, beginnend mit Mietbeginn. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen zu einem marktüblichen Zinssatz anzulegen. Die erwirtschafteten Zinsen stehen dem Mieter zu und müssen bei der Rückzahlung der Kaution berücksichtigt werden.
Rückzahlung und Abrechnungsfrist
Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung ist der Vermieter zur Rückzahlung der Kaution verpflichtet, sobald feststeht, dass keine berechtigten Ansprüche mehr bestehen. In der Regel erfolgt die Rückzahlung nach Erstellung der letzten Nebenkostenabrechnung . Der Vermieter darf die Kaution nur für tatsächlich entstandene und nachweisbare Schäden oder Forderungen einbehalten. Ungerechtfertigte Einbehalte können gerichtlich geltend gemacht werden.
Alternative Sicherheitsformen
Neben der Barkaution existieren alternative Sicherungsformen wie die Bürgschaft durch ein Kreditinstitut oder eine Kautionsversicherung. Diese ermöglichen dem Mieter, sein Kapital zu schonen, während der Vermieter dieselbe Sicherheit erhält. Auch die Verpfändung eines Sparbuchs zugunsten des Vermieters ist möglich. Die Wahl der Sicherungsform kann zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden.
Siehe auch: Mietvertrag , Nebenkostenabrechnung , Vermieter