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Immobilien-ABC

Kaufpreis

Vereinbarter Geldbetrag für den Erwerb einer Immobilie

Kaufpreis ist der zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarte Betrag für die Übertragung des Immobilieneigentums. Er wird im notariellen Kaufvertrag festgehalten und ist Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer, Notarkosten und gegebenenfalls Maklerprovision.

Kaufpreisbestandteile

Grundstück: Anteil für Grund und Boden. Gebäude: Anteil für bauliche Anlagen. Inventar: Bewegliche Gegenstände separat ausweisen spart Steuern. Außenanlagen: Garten, Garage, Stellplatz.

Kaufpreiszahlung

Fälligkeit: Nach Erfüllung der vertraglichen Voraussetzungen. Fälligkeitsmitteilung: Notar bestätigt Zahlungsvoraussetzungen. Zahlungsfrist: Üblicherweise zwei Wochen nach Mitteilung. Zahlungsweg: Direkt an Verkäufer oder über Notaranderkonto.

Nebenkosten

Grunderwerbsteuer: 3,5 bis 6,5 Prozent je nach Bundesland. Notarkosten: Circa 1,5 Prozent für Notar und Grundbuch. Maklerprovision: Falls vereinbart, bis zu 7,14 Prozent. Gesamtkosten: Bis zu 15 Prozent zusätzlich zum Kaufpreis.

Siehe auch: Kaufvertrag , Grunderwerbsteuer , Notar

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