Löschungsbewilligung bezeichnet die schriftliche Erklärung des Gläubigers, dass eine im Grundbuch eingetragene Belastung wie eine Grundschuld oder Hypothek gelöscht werden kann. Die Löschungsbewilligung ist Voraussetzung dafür, dass das Grundbuchamt die Eintragung aus dem Grundbuch entfernt. Sie wird üblicherweise nach vollständiger Rückzahlung eines Darlehens vom Kreditinstitut erteilt.
Rechtliche Anforderungen
Die Löschungsbewilligung muss vom Gläubiger oder seinem bevollmächtigten Vertreter unterschrieben und notariell beglaubigt sein. Sie enthält die genaue Bezeichnung der zu löschenden Belastung mit Abteilung, laufender Nummer und Betrag sowie die Grundstücksdaten. Ohne ordnungsgemäße Löschungsbewilligung kann das Grundbuchamt keine Löschung vornehmen. Die Erklärung ist unwiderruflich und berechtigt den Eigentümer zur Beantragung der Löschung.
Erteilung und Kosten
Nach Tilgung eines grundschuldgesicherten Darlehens ist die Bank verpflichtet, die Löschungsbewilligung unverzüglich und kostenfrei zu erteilen. Die Beglaubigung der Unterschrift sowie die Eintragung der Löschung im Grundbuch verursachen Kosten, die der Eigentümer trägt. Bei größeren Grundschuldbeträgen können diese Kosten erheblich sein. Daher verzichten manche Eigentümer auf die sofortige Löschung und lassen die Grundschuld für zukünftige Finanzierungen stehen.
Bedeutung für Immobilieneigentümer
Die Löschung nicht mehr benötigter Grundbuchbelastungen schafft ein lastenfreies Grundbuch und erleichtert künftige Verkäufe oder Finanzierungen. Käufer erwarten in der Regel ein lastenfreies Grundstück, sodass vor Eigentumsübertragung alle Belastungen zu löschen sind. Bei beabsichtigter Weiterverwendung der Grundschuld kann diese auch auf ein anderes Grundstück übertragen werden. Die sorgfältige Aufbewahrung der Löschungsbewilligung ist wichtig, da nachträgliche Ausstellungen umständlich sind.
Siehe auch: Grundschuld , Grundbuch , Hypothek