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Immobilien-ABC

MABV

Makler- und Bauträgerverordnung als zentraler Verbraucherschutz beim Immobilienerwerb vom Bauträger

MaBV steht für Makler- und Bauträgerverordnung und regelt zum Schutz der Verbraucher die Tätigkeit von Immobilienmaklern und Bauträgern. Erlaubnispflicht nach §34c GewO, Nachweis persönlicher Zuverlässigkeit, besondere Vorschriften für Bauträger mit Ratenzahlungsplan nach Baufortschritt als Kernregelung, Freistellungserklärung oder Bürgschaft als Käuferschutz bei Zahlung vor Eigentumsübergang.

Ratenzahlungsplan nach §3 MaBV

Kaufpreis nur nach Baufortschritt zahlbar, Höchstsätze für einzelne Raten festgelegt: nach Beginn Erdarbeiten maximal 30 Prozent, nach Rohbaufertigstellung insgesamt 40 Prozent, weitere Raten für Dachflächen, Rohinstallationen, Fenstereinbau, Innenputz, Estrich, Fliesenarbeiten. Nach Bezugsfertigkeit 12 Prozent, nach vollständiger Fertigstellung letzte 3 Prozent. Vorauszahlungen über Baufortschritt hinaus unzulässig.

Sicherheiten §§3 und 7 MaBV

Freistellungserklärung als erste Sicherungsmöglichkeit: Bank erklärt Freigabe der Einheit aus Globalgrundschuld bei Kaufpreiszahlung, Erwerber erhält lastenfrei Eigentum. Alternative Bürgschaft nach §7 MaBV durch Kreditinstitut, selbstschuldnerisch mit Verzicht auf Einrede der Vorausklage. Sicherung der Rückgewähr bei Nichterfüllung, beide Formen gleichwertiger Verbraucherschutz.

Buchführungspflichten

Getrennte Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle erforderlich, Vermögenswerte der Auftraggeber gesondert nachweisen, Treuhandkonten für Kundengelder, klare Trennung von Eigen- und Fremdmitteln. Aufbewahrung mindestens fünf Jahre, Einsichtnahme durch Aufsichtsbehörden jederzeit möglich, Verstöße als Ordnungswidrigkeit sanktioniert mit Bußgeldern bis 25000 Euro.

Bauträgerinsolvenz

MaBV-Ratenzahlung begrenzt Vorleistung auf Baufortschritt, nie mehr gezahlt als tatsächlich erstellter Bauwert. Freistellungserklärung schützt vor Weiterhaftung, Auflassungsvormerkung sichert Eigentumsanspruch. Grenzen: unfertige Bausubstanz schwer verwertbar, Fertigstellungskosten eventuell durch Erwerber, Bonität des Bauträgers vor Vertragsschluss prüfen.

Praktische Anwendung

Für Erwerber: Ratenplan mit MaBV abgleichen, Freistellungserklärung vor erster Zahlung, Baufortschritt vor jeder Rate kontrollieren, keine Direktzahlung ohne Sicherheit. Für Bauträger: Ratenplan strikt einhalten, Sicherheiten vor Zahlungsannahme nachweisbar, Buchführungspflichten erfüllen, behördliche Prüfungen kooperativ begleiten.

Siehe auch: Bauträger , Freistellungserklärung , Bauträgervertrag

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